(openPR) ...mal richtig ausgelassen feiern: Wer dabei mit dem einen oder anderen Gläschen Sekt oder Bier anstoßen will, sollte am besten mit Bus oder Bahn ins Vergnügen fahren (unser Bild). Auch am Tag danach ist Vorsicht geboten: Wenn Restalkohol am nächsten Morgen auf dem Arbeitsweg einen Unfall verursacht, ist der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gefährdet. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften hin.
Nach feuchtfröhlichen Faschingsfeiern und Karnevalssitzungen empfehlen sie deshalb, auf das Auto zu verzichten und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Wer beispielsweise nachts um zwei mit nur 1,0 Promille ins Bett geht, ist erst etwa sieben Stunden später, also morgens um neun Uhr, wieder vollkommen fahrtüchtig. Durchschnittlich werden nämlich nur ungefähr 0,15 Promille pro Stunde vom Körper abgebaut. Dieser Wert ist aber individuell sehr unterschiedlich und kann auch noch geringer sein. Nur nüchtern ans Steuer: Dieser Tipp der Berufsgenossenschaften gilt auch für die fünfte Jahreszeit.
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