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90 Tage Meldung in Thailand

17.10.201207:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Thairecht.com

90 Tage Meldung

Wer sich länger in Thailand aufgrund eines Jahres Retirement Visas oder eines Business Visa aufhält, bzw. hier lebt und arbeitet, muss sich trotzdem alle 90 Tage bei der Immigration melden.

Für den Besuch beim Immigration Office ist ein Zeitfenster vorgegeben. Man hat die Möglichkeit, 15 Tage vor und 7 Tage nach Ablauf von 90 Tagen, in denen man sich in Thailand befindet, bzw. seit dem letzten Besuch beim Immigration Office seine 90 Tage Meldung vorzunehmen. Zur Vornahme dieser Meldung gibt es mehrere Möglichkeiten. Man kann persönlich beim Immigration erscheinen, sich durch einen Dritten vertreten lassen, bzw. schriftlich die 90 Tage Meldung vorzunehmen.



Entscheidend für die 90 Tage Frist ist der Tag der Einreise nach Thailand, also der sich im Pass befindliche Einreisestempel, bzw. falls vorhanden, der letzte gestempelte Beleg des Immigration Offices, der in den Reisepass eingeheftet wurde.

Diese Regelung führt in der Praxis jedoch oft zu Missverständnissen.

Wer beispielsweise am 1. April seinen 90 Tage Beleg / Abschnitt erhalten hat, sein Jahresvisum am 1. Juni um ein weiteres Jahr beim Immigration Office verlängert hat, muss um den 1. Juli wieder zur Immigration, um sich seine neue gestempelten 90 Tage Meldung abzuholen. Diese Regelung führt oftmals zu Missverständnissen, da man ja der Meinung sein könnte, dass man ja zwischenzeitlich erneut bei der Immigration für den Erhalt des Visas war und dies ausreichend sei. Es hadnelt sich aber um zwei unterschiedliche Abteilungen des Immigration Offices, daher ist für den nächsten Report Termin der Termin der letzten 90 Tage Meldung maßgeblich.

Die Vorsprache beim Immigration Office ist in der Regel eine sehr schnelle und nicht sonderlich förmliche Prozedur.

Man muss lediglich das sogenannte Formular TM.47 ausfüllen und einen gültigen Reisepass vorlegen.

Es sind keine Kopien des Passes bzw. Lichtbilder erforderlich, wenn man persönlich beim Immigration Office vorspricht.

Wer nicht persönlich beim Immigration Office aus Krankheits- oder anderen Gründen erscheinen kann, kann sich auch vertreten lassen. Dies können Freunde, Verwandte oder andere Bevollmächtigte tun. In diesem Fall ist eine Bevollmächtigung glaubhaft zu machen, in Form einer Vollmacht.

Weiterhin besteht auch in einigen Provinzen die Möglichkeit, die 90 Tage Meldung schriftlich vorzunehmen, dies funktioniert wie folgt.

Das Formular TM.47 ausfüllen und anschließend ausdrucken. Das Formular kann man im Internet unter http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php?page=download herunterladen.

Das unterschriebene Formular kann dann per Post zum zuständigen Immigration Office geschickt werden, es muss allerdings 7 Tage vor Fälligkeit bei diesem eingehen. Es ist daher ratsam den Brief per Einschreiben zu verschicken und den Einlieferungsbeleg aufzubewahren.

Zusätzlich mit diesem Formular sind folgende Unterlagen dem Schreiben, sowie ein adressierter und mit 5 Bath frankierter Rückumschlag beizufügen.

? Kopie aller gestempelten bzw. ausgefüllten Seiten des Passes

? Eine Kopie der Einreisekarte nach Thailand

? Falls vorhanden, eine Kopie der letzten 90 Tage Meldung

Bitte keinesfalls den Reisepass an das Immigration Office schicken !

Wer den Termin bei der Immigration verpasst, muss mit einer Strafe von 2,000 Bath rechnen.

Eine verpasste bzw. verspätete Meldung bedeutet aber nicht, dass dies bei einem vorhandenen gültigen Visum, als sogenannter overstay mit einer Strafe von täglich 500 Bath geahndet wird.

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