(openPR) Brandschutz zu teuer?
Die Kosten für den betrieblichen Brandschutz sind für viele Unternehmer immer noch ein Thema, welches für großen Unmut sorgt. Besonders Firmengründern, aber auch alt eingesessenen Betrieben, gehen die Auflagen der Behörden in puncto Brandschutz oft zu weit. Müssen doch Gelder, die an anderer Stelle vermeintlich besser zu investieren wären, zur Prävention gegen Ereignisse verpulvert werden, die vermutlich niemals eintreffen. Nicht selten sind Aussagen wie: »Bei mir hat es noch nie gebrannt!«, zu hören. Wobei gerne übersehen wird, dass genau jene Einstellung, nebst fehlendem Fachwissen, häufig zu Bränden mit fatalen Folgen führt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil (10 A 363/86) dazu folgendes sehr zutreffend formuliert:
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“
Besondere Aufmerksamkeit verlangt der vorbeugende Brandschutz in Gebäuden und Einrichtungen, in denen es um den (Brand-)Schutz von Schutzbefohlenen geht. Zum Beispiel, in denen Kinder oder Menschen mit körperlichen und oder geistigen Einschränkungen untergebracht sind. Hier müssen besondere Vorkehrungen zur potentiellen Evakuierung getroffen werden. Dort sollte die Anzahl der Brandschutzhelfer bzw. Ersthelfer und deren Ausbildung, ungeachtet der sonst geforderten 5%, auf bestenfalls alle Beschäftigte angehoben werden.
Natürlich kostet Brandschutz Geld. Doch verglichen mit dem, was nach einem Brand zu erwarten wäre, fallen die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz kaum ins Gewicht. Abgesehen davon dass ein Menschenleben sowie dessen Gesundheit nicht mit Geld aufzuwiegen ist, ist ferner mit Umweltschäden und oder dem möglichen Verlust der Arbeitsstätte zu rechnen. Ca. 70% aller von einer Brandkatastrophe betroffenen Betriebe enden im Konkurs. Zudem ist der Unternehmer unmittelbar rechtlich verantwortlich und entsprechend juristisch zu belangen. Dies gilt sowohl für die Durchführung, wie auch Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen, zur Verhütung von Bränden.
Fazit:
Der teuerste Brandschutz ist, der der im Brandfall nicht vorhanden ist.










