openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Mitte des Jahres müssen KRITIS-Unternehmen ihre IT-Sicherheit nachweisen

26.03.201912:02 UhrIT, New Media & Software

(openPR) TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA stellt eine rege Nachfrage nach Unterstützungsleistungen fest

Köln, 26.03.2019 – Im Mai 2018 mussten die ersten KRITIS-Unternehmen das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) vollständig umgesetzt haben. Bis Mitte dieses Jahres müssen alle weiteren KRITIS-Unternehmen entsprechend dem BSI-Gesetz §8a erstmals einen dokumentierten Nachweis der anforderungsgerechten Umsetzung durch eine qualifizierte Prüfstelle erbringen. Wer den Stichtag 30. Juni 2019 für den Nachweis nicht einhält, dem drohen Bußgelder.



Mit dem 2015 in Kraft getretenen IT-SiG verfolgt die Bundesregierung das Ziel, eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme zu erreichen. Eine besondere Bedeutung kommt im Bereich der IT-Sicherheit den Infrastrukturen in definierten KRITIS-Sektoren zu, die für das Funktionieren des Gemeinwesens zentral sind. Dazu gehören im sogenannten 1. Korb die Branchen Energie, Wasser, IT/Telekommunikation und Ernährung, im 2. Korb sind es KRITIS-Unternehmen der Sektoren Gesundheit, Transport und Verkehr sowie Banken und Versicherungen.

Zu den wesentlichen Merkmalen des IT-Sicherheitsgesetzes gehört, dass nach §8a des BSI-Gesetzes die Betreiber Kritischer Infrastrukturen ein IT-Sicherheitsniveau nach dem aktuellen Stand der Technik erreichen und alle zwei Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen müssen. Dazu sind Maßnahmen in organisatorischer und technischer Hinsicht wirksam und angemessen umzusetzen und darzustellen. Diesen regelmäßigen Nachweisen kommt eine zentrale Bedeutung zu, weil sie durch ihren regelmäßigen Rhythmus ein wirkungsvolles Steuerungsinstrument zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsniveaus darstellen. Daraus lässt sich die realistische Perspektive ableiten, dass auch in der Breite der KRITIS-Sektoren ein steigendes Sicherheitsniveau entsteht.

Für den Nachweis bedarf es einer dokumentierten Prüfung durch eine unabhängige und qualifizierte Prüfstelle. Diese Prüfstelle muss ein Prüfteam berufen, das neben der speziellen Prüfverfahrenskompetenz auch Kompetenzen in der Auditierung und Informationssicherheit aufweist. Zudem sind Erfahrungen in den definierten KRITIS-Branchen als Fachexpertise erforderlich.

Nach den Beobachtungen der TÜV TRUST IT, selbst vom BSI zugelassene Prüfstelle und in allen KRITIS-Sektoren vertreten, bestehen angesichts des baldigen Nachweistermins am 30. Juni 2019 intensive Aktivitäten bei den KRITIS-Unternehmen, um den Anforderungen des BSI-Gesetzes gerecht zu werden. „Wir stellen im Moment ein sehr reges Interesse an gezielter Beratung, Prüfungen und weiteren Unterstützungsleistungen fest“, so Axel Amelung, Senior Account Manager bei der TÜV TRUST IT. Eine besonders große Nachfrage nach Prüfungen gemäß §8a (3) BSI-Gesetz mit Berücksichtigung des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für Krankenhäuser komme aus dem Gesundheitsbereich.

Er vermutet jedoch, dass angesichts des sehr engen Zeitfensters bei gleichzeitig beschränkten Ressourcen im Markt nicht alle KRITIS-Unternehmen die gesetzlichen Pflichten rechtzeitig erfüllen können. „Wer sich zu lange nicht damit beschäftigt hat, wie er den Erfordernissen des IT-Sicherheitsgesetzes gerecht werden kann, dem läuft jetzt möglicherweise die Zeit davon. Dann besteht dringender Handlungsbedarf, um Bußgelder zu vermeiden.“

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1043058
 537

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Mitte des Jahres müssen KRITIS-Unternehmen ihre IT-Sicherheit nachweisen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA

Digitalisierungslösung von azh myYOLO Deutschland zertifiziert
Digitalisierungslösung von azh myYOLO Deutschland zertifiziert
TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA bestätigt die Einhaltung der Datenschutz- und Datensicherheitskriterien Köln, 26.02.2019 – Damit ihre digitalen Dienste den Benutzern ein maximales Sicherheitslevel versprechen können, hat die azh myYOLO Deutschland GmbH ihre Anwendung „azh myYOLO SIGN“ von der TÜV TRUST IT überprüfen und nach „Trusted Device“ zertifizieren zu lassen. Die azh myYOLO Deutschland GmbH ist ein Tochterunternehmen der NOVENTI HealthCare GmbH, dem nationalen Marktführer im Gesundheitswesen für den Bereich Apotheke…
Elektronische Vertrauensdienste elDAS-konform gestalten
Elektronische Vertrauensdienste elDAS-konform gestalten
TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA mit breitem Leistungsangebot für Anbieter Köln, 12.02.2019 – Mit elDAS-VO besteht seit 2016 eine gültige Verordnung, auf deren Basis die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste EU-weit und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums geregelt sind. Sie ermöglicht die digitale Datenkommunikation EU-weit vollständig medienbruchfrei und rechtsverbindlich. TÜV TRUST IT unterstützt die Anbieter von elektronischen Ident- (eID) und Vertrauensdiensten (VDA) mit einem breiten Leistungsangeb…

Das könnte Sie auch interessieren:

IT-Sicherheitstag bestätigt Bedeutung des IT-Sicherheitsgesetzes
IT-Sicherheitstag bestätigt Bedeutung des IT-Sicherheitsgesetzes
… TÜV TRUST IT. Die Realisierung der Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes verzögert sich nach den Erkenntnissen des IT-Sicherheitstages allerdings. Zwar sollten ursprünglich alle KRITIS-Unternehmen bis 2017 adäquate Sicherheitsverhältnisse nachweisen. Bisher sind diese Firmen jedoch noch nicht für alle KRITIS-Sektoren identifiziert und auch die entsprechenden …
EnBW Full Kritis Service und Radar Cyber Security verkünden strategische Partnerschaft
EnBW Full Kritis Service und Radar Cyber Security verkünden strategische Partnerschaft
… Unternehmens im Bereich der Sicherheit für IT und kritischer Infrastruktur ist eine Bestätigung der Stärke unseres Portfolios. Diese Leidenschaft, Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr IT-Sicherheit zu unterstützen und aktiv innovativ zu begleiten, ist etwas, das wir mit unserem Partner EnBW Full Kritis Service teilen,” betont Harald Reisinger, Managing Director …
Bild: achelos zeigt Lösung für elektronische Patientenakte (ePA) auf DMEA 2019Bild: achelos zeigt Lösung für elektronische Patientenakte (ePA) auf DMEA 2019
achelos zeigt Lösung für elektronische Patientenakte (ePA) auf DMEA 2019
… besitzt aufgrund ihrer langjährigen Projekterfahrung im Umfeld der gematik eine herausragende Expertise in den Bereichen Telematikinfrastruktur (TI), Interoperabilität, IT-Sicherheit und automatisiertes Testen. Mit Partnern zeigt achelos Lösungen für sichere IT-Infrastrukturen im Gesundheitswesen. IS4IT KRITIS: Mitaussteller präsentiert KRITIS-Angebot Mit …
Mitte des Jahres müssen KRITIS-Unternehmen ihre IT-Sicherheit nachweisen
Mitte des Jahres müssen KRITIS-Unternehmen ihre IT-Sicherheit nachweisen
TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA stellt eine rege Nachfrage nach Unterstützungsleistungen fest ------------------------------ Im Mai 2018 mussten die ersten KRITIS-Unternehmen das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) vollständig umgesetzt haben. Bis Mitte dieses Jahres müssen alle weiteren KRITIS-Unternehmen entsprechend dem BSI-Gesetz §8a erstmals …
Bild: Energieversorger sollen sich nach ISO/IEC 27001 zertifizieren lassenBild: Energieversorger sollen sich nach ISO/IEC 27001 zertifizieren lassen
Energieversorger sollen sich nach ISO/IEC 27001 zertifizieren lassen
… kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Die Gewährleistung des Schutzes der Infrastrukturen ist eine der Kernaufgaben der BNetzA. Nun erklärt die Bundesnetzagentur mit ihrem IT-Sicherheitskatalog das Thema IT-Sicherheit zur Chefsache. Um kritischen Infrastrukturen auch weiterhin den besonders hohen Stellenwert in Sachen Verfügbarkeit zukommen zulassen, soll laut …
Bild: IT-Sicherheit wird zum Fokus: Honicon unterstützt Unternehmen bei wachsenden Compliance-AnforderungenBild: IT-Sicherheit wird zum Fokus: Honicon unterstützt Unternehmen bei wachsenden Compliance-Anforderungen
IT-Sicherheit wird zum Fokus: Honicon unterstützt Unternehmen bei wachsenden Compliance-Anforderungen
Lüneburg, November 2025 – Die Anforderungen an IT-Sicherheit in Unternehmen steigen drastisch. Neben bestehenden Regelungen wie KRITIS und ISO 27001 verschärft das am 13. November verabschiedete NIS-2-Umsetzungsgesetz die Cybersecurity-Pflichten zusätzlich: Ab 2026 fallen tausende mittelständische Betriebe unter die Regelung – mit persönlicher Haftung …
Bild: IT-Sicherheitsgesetz: Was ist "Stand der Technik"?Bild: IT-Sicherheitsgesetz: Was ist "Stand der Technik"?
IT-Sicherheitsgesetz: Was ist "Stand der Technik"?
… Implementierung und Betrieb von IT-Sicherheitsmaßnahmen den Stand der Technik zu berücksichtigen. Das gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen wie für jedes Nicht-KRITIS-Unternehmen, das eine Internetseite oder einen anderen Telemediendienst betreibt. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) hat nun eine Handreichung veröffentlicht, die den …
TÜV TRUST IT ist vom BSI zur anerkannten Prüfstelle im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes ernannt worden
TÜV TRUST IT ist vom BSI zur anerkannten Prüfstelle im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes ernannt worden
… AUSTRIA erfüllt als eine der ersten Prüfstellen die Anforderungen der Prüfkompetenzen des BSIG §8a ------------------------------ Wenn spätestens im nächsten Jahr die KRITIS-Unternehmen der ersten Sektoren dem IT-Sicherheitsgesetz gerecht werden müssen, wird auch der dokumentierte Nachweis einer anforderungsgerechten Umsetzung durch ein qualifiziertes …
Bild: ViPNet Technologie schützt kritische Infrastrukturen vor Cyber-Attacken im Sinne des IT-SicherheitsgesetzesBild: ViPNet Technologie schützt kritische Infrastrukturen vor Cyber-Attacken im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes
ViPNet Technologie schützt kritische Infrastrukturen vor Cyber-Attacken im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes
… IT-Systeme oder die Stromversorgung aus, kann dies Auswirkungen auf alle Sektoren kritischer Infrastrukturen nach sich ziehen. Das von der Bundesregierung erlassene IT-Sicherheitsgesetz in Deutschland strebt vor allem für Unternehmen mit kritischen Infrastrukturen einen Mindeststandard der IT-Sicherheit an. Seit Sommer 2015 sind KRITIS-Betreiber dazu …
Bild: Funkwerk Security Solutions präsentiert ViPRO.gms® 5 KRITIS mit umfassender KRITIS-Konformität und ResilienzBild: Funkwerk Security Solutions präsentiert ViPRO.gms® 5 KRITIS mit umfassender KRITIS-Konformität und Resilienz
Funkwerk Security Solutions präsentiert ViPRO.gms® 5 KRITIS mit umfassender KRITIS-Konformität und Resilienz
… und Blockchain, gewährleistet eine kontinuierliche und sichere Verarbeitung sowie Speicherung von Nachrichten und Daten.Highlights von ViPRO.gms® 5 KRITISHochgradige Verschlüsselung und IT-Sicherheit: ViPRO.gms® 5 KRITIS nutzt TLS 1.3 und AES256-Verschlüsselung gemäß den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Alle …
Sie lesen gerade: Mitte des Jahres müssen KRITIS-Unternehmen ihre IT-Sicherheit nachweisen