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Qualität durch Aus- und Fortbildung – OTTO STÖBEN

19.03.201910:25 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Qualität durch Aus- und Fortbildung – OTTO STÖBEN
V. l. o.: Ramona Irlich, Christian Sindt, Anni Griese, Frank Mikoleit
V. l. o.: Ramona Irlich, Christian Sindt, Anni Griese, Frank Mikoleit

(openPR) Der Beruf des Immobilienmaklers und -verwalters ist mit ständig neuen Verordnungen, Vorschriften und Gesetzen so komplex und vielschichtig, dass bei OTTO STÖBEN seit jeher sehr großen Wert auf eine fundierte Aus- und Weiterbildung gelegt wird, z. B. über die IHK oder die dualen Studiengänge im Bereich Immobilienwirtschaft.



Für die OTTO STÖBEN-Mitarbeiter gibt es schon seit Jahren neben einer fachgebietsübergreifenden Ausbildung zusätzlich regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen. Ein hausinterner Ausbildungs- und Weiterbildungsplan ist für alle Mitarbeiter verbindlich und sichert ein umfassendes Wissen.

Im Team bei OTTO STÖBEN arbeiten mit Frank Mikoleit, Anni Griese, Ramona Irlich und Christian Sindt langjährig berufserfahrende Mitarbeiter, die einen Ausbilderschein besitzen, der sie zur Ausbildung im Immobilienbereich befähigt. Diese internen, fachgebietskompetenten Mitarbeiter sowie externe Referenten unterrichten unsere Mitarbeiter während regelmäßiger Schulungen in den einzelnen Fachgebieten des Mietrechts, der Gutachtenabteilung, der Verwaltung und anderer immobilienrelevanter Themen.

Am 1. August 2018 ist eine gesetzliche Fortbildungspflicht für Makler und Wohnimmobilienverwalter in Kraft getreten. Geregelt werden die Vorschriften zu den Fortbildungspflichten in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

„Diese neue gesetzliche Fortbildungspflicht stellt einen ersten wichtigen Schritt in Richtung eines fundierten Sachkundenachweises für Makler und Verwalter dar“, kommentiert Christian Sindt, Immobilienfachwirt (IHK) und Verkaufsleiter sowie Ausbildungsleiter bei OTTO STÖBEN die neuen Anforderungen, „in unserer täglichen Arbeit als Makler und Verwalter tragen wir große Verantwortung für die zumeist existenziell bedeutsamen Angelegenheiten unserer Kunden. Des Weiteren gibt es in vielen Bereichen wie z. B. in der Energieeinsparverordnung ständig neue Änderungen. Man muss immer auf dem neuesten Stand bleiben. Daher plädieren wir schon seit Jahren für ein gesetzlich vorgeschriebenes Mehr an Qualifikation für unseren Berufsstand.“

Neben der Fortbildungspflicht gelten für Verwalter ab August letzten Jahres grundsätzlich neue Anforderungen, um überhaupt diesen Berufszweig ausführen zu dürfen. Die Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ ist laut Gewerbeverordnung die neue Tätigkeitsbezeichnung für Verwalter, die Wohnimmobilien als WEG-, Sondereigentums- oder Mietenverwalter verwalten. Die Verwaltung von Gewerbeimmobilien zählt indes nicht dazu.

Die Voraussetzungen zur Zulassung als Hausverwalter sind im Paragrafen 34c der Gewerbeordnung geregelt: Neben der Volljährigkeit müssen geordnete Vermögensverhältnisse vorhanden sein, es dürfen keine strafrechtlichen Verurteilungen in den letzten 5 Jahren vorliegen und kein Gewerbeverbot verhängt worden sein. Hinzu kommt die Verpflichtung zu einer Berufshaftpflicht mit mindestens 500.000 Euro Einzelfalldeckung und 1 Million Euro Gesamtdeckung im Jahr. Erforderlich ist ebenso die Deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis für Deutschland.

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