(openPR) Vor circa 25 Jahren wurde der Tatbestand der Geldwäsche in das deutsche Strafrecht aufgenommen. Ziel dabei war es, die organisierte Kriminalität in Deutschland an der Ausbreitung zu hindern. Diese Vorschriften enthalten jedoch für die Geldwäsche-Beauftragten, die Geschäftsleitung sowie die Mitarbeiter durchaus zivil- oder strafrechtliche Risiken.
Verstöße gegen die Pflichten des GwG werden zunehmend mit immer höheren Bußgeldern sanktioniert, wie auch die Bestätigung der Bußgelder gegen eine Geldwäschebeauftragte durch das OLG Frankfurt/Main im April 2018 gezeigt hat. Risiken bestehen auch, wenn verdächtige Transaktionen anzuhalten sind, der Kunde aber nicht aufgeklärt werden darf.
Rechtsanwalt Wolfgang Gabriel wird die Strafbarkeit der Geldwäsche ausführen, die rechtlichen Wirkungen einer Verdachtsmeldung darstellen und einen Einblick in den Gang eines Ermittlungsverfahrens geben. Darüber hinaus stellt er die aktuelle Rechtsprechung zum § 261 StGB und zum GwG vor und leitet daraus die notwendigen Konsequenzen ab.
Folgende Punkte bilden einen thematischen Schwerpunkt in diesem Seminar:
Neue Pflichten für die Geschäftsleitung
Name and shame der Verantwortlichen
Erweiterung des Bußgeldkatalogs
Vervielfachung möglicher Bußgelder
Aktuelle Rechtsprechung zur Definition von Vorsatz und Leichtfertigkeit
Verschärfte Anforderungen an die Verdachtsmeldung
Unklarheiten zur strafbefreienden Wirkung einer Verdachtsmeldung
Szenarien zivilrechtlicher Haftung
Verstöße gegen Sanktionen und Boykottverbote (§ 7 AWV)
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/neue-risiken-aus-dem-geldwaeschegesetz-fuer-geschaeftsleiter-geldwaeschebeauftragte-sonstige













