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DSGVO-Konformitätsprüfung

(openPR) REVIDATA-Softwareprüfung und -Beratung aus einer Hand

Von allen Unternehmen, besonders von Softwarehäusern, unterschiedlichster Größe verlangt der Gesetzgeber im Umgang mit personenbezogenen Daten eine sehr große Sorgfaltspflicht. REVIDATA hat diese Erfordernis erkannt, einen entsprechenden Bewertungs- und Prüfungskatalog definiert und als Grundlage die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) genommen.

Es ist besonders wichtig, hinsichtlich der EU-DSGVO die in den Unternehmen im Einsatz befindliche Software einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Sowohl im Interesse der Softwarehäuser als auch ihrer Kunden!

Das ist in zweierlei Hinsicht wichtig für Softwarehäuser:

- als Unternehmen selbst und ebenso
- als Lieferant von Softwarelösungen, welche Daten verarbeiten, verwalten, speichern und archivieren.

Mit dem REVIDATA DSGVO-Gutachten kann jetzt geprüft werden, ob eine Software den Anforderungen (datenschutzfreundliche Voreinstellungen) der EU-DSGVO genügt. Dabei werden folgende Punkte im Rahmen des Bewertungskataloges von REVIDATA begutachtet:

-Technische Gestaltung,
-Bedienung,
-Datenhaltung und Datenlöschung.

Der Artikel 5 der DSGVO regelt dabei die wichtigsten Grundsätze der Verordnung, die somit auch für die automatisierte Verarbeitung gelten. Auf Basis dieser Grundsätze erfolgt im Rahmen eines Gutachtens die Beurteilung nach den in der DSGVO erhobenen Anforderungen für die im Unternehmen eingesetzte Software:

- Gewährleistung ausschließlich zweckbezogene (bzw. aufgabenbezogene) Verarbeitung,
- Gewährleistung Grundsatz Datenminimierung und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen,
- Logische Sicherheit durch sichere Authentifizierung und differenziertes Berechtigungskonzept sowohl für die Anwendung als auch die mit der Anwendung in Verbindung stehende Datenbank,
- Funktionsfähige, richtig-verarbeitende und funktionssichere Software,
- Physikalische Sicherheit der mit der Anwendung in Verbindung stehende IT-Infrastruktur und Hardware und
- Datenschutz-konforme Archivierung und Löschung von personenbezogenen Daten

Werden diese Punkte nicht oder nur teilweise erfüllt zeigt REVIDATA in ihrem Gutachten auf, welche datenschutzfreundliche Voreinstellungen gemäß der DSGVO zu optimieren sind.

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