(openPR) Der Begriff “Online Scheidung” wurde in der Vergangenheit oft kritisiert, da eine Scheidung bisher ja nicht online geführt werden konnte. Doch was bisher nicht funktionierte, ermöglicht nun das neue besondere elektronischen Anwaltspostfach (beA), nämlich die sichere elektronische Kommunikation mit dem Gericht über das Internet.
Heutzutage kann man fast alles über das Internet erledigen, von der Buchbestellung bis hin zum Abschluss einer Versicherung lässt sich alles online von zuhause aus veranlassen.
Sogar die Kommunikation mit Rechtsanwälten lässt sich heutzutage vollständig von zuhause aus durchführen.
Besonders bekannt dürfte in diesem Zusammenhang die sogenannte Online-Scheidung sein.
Online-Scheidung bedeutet, dass die komplette Kommunikation mit dem Anwalt über das Internet und per Mail vorgenommen werden kann. Das heißt, dass jegliche Korrespondenz und Fragen bequem von zuhause per E-Mail oder Telefon abgewickelt werden können. Selbst der Scheidungsantrag kann direkt online ausgefüllt werden. Dadurch entfallen u.a. lästige Terminvereinbarungen und Anfahrten zum Rechtsanwalt. Nur zu dem eigentlichen Scheidungstermin vor Gericht muss man noch einmalig persönlich erscheinen. Dieser Termin dauert aber regelmäßig nicht länger als 10 Minuten.
Die ausschließlich elektronische Kommunikation mit dem Rechtsanwalt bietet den Mandanten also insbesondere Vorteile in Form von der Zeitersparnis und mehr Bequemlichkeit und nutzt damit konsequent den technischen Fortschritt. Außerdem profitieren Mandanten dank der elektronischen Kommunikation von einem deutlich schnelleren Informationsaustausch.
Dagegen waren deutsche Gerichte bisher leider nicht so fortschrittlich.
Bisher konnte zwar der Scheidungsantrag von Mandanten elektronisch an den Rechtsanwalt übermittelt werden und die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt konnte online erfolgen, aber der Anwalt musste den Scheidungsantrag dann immer noch ausdrucken und per Post an das zuständige Gericht versenden.
Generell sind deutsche Gerichte bekannt dafür, nicht besonders innovativ zu sein, aber dieses Prozedere erscheint nun wirklich rückständig und antiquiert.
Es gibt allerdings Hoffnung auf baldige Verbesserungen mit dem sogenannten besonderen elektronischen Anwaltspostfach (im Folgenden abgekürzt als beA).
Das “beA” hat starke Ähnlichkeit mit einem normalen E-Mail-Postfach, allerdings werden zusätzlich eine extra Chip-Karte und ein Kartenlesegerät verlangt, damit ausschließlich Rechtsanwalte und Gerichte einen Zugriff haben.
Dieses Postfach soll es ermöglichen, dass nun (endlich) auch Rechtsanwälte sicher elektronisch mit den Gerichten kommunizieren können.
Der “Papier-Wahnsinn” könnte also bald ein Ende haben. Ab dem 1. Januar 2022 sind sogar alle Rechtsanwälte verbindlich verpflichtet, alle Dokumente den Gerichten elektronisch zu übermitteln.
Es bleibt zu hoffen, dass sich dieses Verfahren möglichst schnell etabliert, damit alle Verfahrensbeteiligten von einem noch schnelleren Verfahren profitieren können.










