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Ausgabeaufschlag zurück: Gerichtliche Bestätigung!

(openPR) Zu berichten ist über den erfolgreichen Abschluss eines Zivilprozesses um ein für einen Investmentfonds CS MACS Dynamic, Anteilklasse "B", im Juli 2011 gezahltes Agio von 5 % nebst Verzinsung für über 7 Jahre. Die Anschaffung erfolgte auf Empfehlung einer Sparkasse. Der Fondsgesellschaft war u. a. investmentvertragliches Fehlverhalten vorgeworfen worden, weil sie nur Privatanleger mit Ausgabeaufschlägen überzogen habe, während professionell handelnde Investoren davon verschont blieben. Hierin sah die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte ein unfaires Verhalten, das einen Schadensersatzanspruch auslösen müsse.

Die beklagte Kapitalverwaltungsgesellschaft hat lieber die Klageforderung in voller Höhe ausgeglichen, als das Amtsgericht München urteilen zu lassen. Das hatte anschließend nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden, die es mit Beschluss vom 4.2.2019 vollständig der Fondsverwaltung Societe Generale Securities Services GmbH auferlegt hat. Angesichts des Sach - und Streitstands war dafür ausschlaggebend, dass die Fondsgesellschaft im Rechtsstreit voraussichtlich unterlegen wäre.

Dieser erwartete und schnell errungene Erfolg ist beispielgebend. Geht er doch auf ein Verhalten beim Vertrieb von Fondsanteilen zurück, das jedem Privatanleger widerfahren sein wird. Den angeblich so gut und anlegergerecht beratenen Kunden bittet man mit hohen Ausgabeaufschlägen und stattlichen Verwaltungsgebühren zur Kasse. Professionell beratene Investoren bezahlen diese Mehrkosten nicht. Über diese Zusammenhänge informierte und versiert vertretene Anleger könnten insbesondere den Ausgabeaufschlag ohne nennenswerten eigenen Zeitaufwand zurück bekommen.

Was brauchen wir, um zu helfen: Meist reichen die Abrechnung über den Fondskauf und die Daten einer Rechtsschutzversicherung aus. Schicken Sie sie uns einfach unverbindlich und entscheiden anschließend wohlinformiert über eine Mandatserteilung.

Ausführlich informieren wir auf der Homepage der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf.

Düsseldorf, den 23.2.2019

Jens Graf, Rechtsanwalt

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