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Transparenz bei Vermögensanlagen ist unumgänglich.

(openPR) Wer das Geld von Investoren verwalten will, der sollte absolute Transparenz als selbstverständlich ansehen. Leider ist dem nicht immer so.

Sogar von der BaFin überwachte Anbieter von Alternativ Investment Funds (AIF oder früher geschlossene Fonds genannt) sind nicht immer bereit, Fragen zu ihren Produkten zu beantworten. Nur wenn den Investoren alle Chancen und Risiken allgemein verständlich erklärt werden, können sie sich eine eigene Meinung bilden. Dies ist bei der Komplexität dieser Produkte und der meist langfristigen Investitionsbindung unumgänglich.



Lesen Sie dazu mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden aktuellen Bericht vom 19.02.2019 auf www.investmentcheck.de :

Dramatische Umsatzeinbrüche in 2018.

Zuflüsse bei Publikums-AIF und Vermögensanlagen sinken um ein Drittel

Die Anbieter von Publikums-AIF sowie auch von Vermögensanlagen mussten im vergangenen Jahr dramatische Umsatzeinbrüche hinnehmen. Bei den BaFin-überwachten Alternative Investmentfonds reduzierte sich der Absatz von 1,55 Milliarden um 31,6 Prozent auf 1,06 Milliarden Euro. Die Vermögensanlagen kamen nach 1,27 Milliarden Euro in 2017 nur noch auf 874 Millionen Euro eingesammeltem Anlegerkapital. Das entspricht einem fast identischen Rückgang um 31,2 Prozent.

Publikums-AIF.

Die dafür zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften emittierten 2018 insgesamt 29 neue Fonds, was im Vergleich zum Vorjahr eine unveränderte Stückzahl war. Seit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches Mitte 2013 sind damit 152 Angebote auf den Markt gekommen. Das damit insgesamt gesammelte Anlegerkapital hat sich auf 5,27 Milliarden Euro summiert, wobei 2018 vor dem nicht vergleichbaren Übergangsjahr 2014 den bisher schwächsten Umsatz bescherte. Als größter Anbieter hat die zur UniCredit gehörende WealthCap aus München rund 280 Millionen Euro akquiriert. Der bisherige Marktführer Jamestown aus Köln war 2018 nicht mit einem Publikums-AIF auf dem Markt, da die hohen Preise den Einkauf vielversprechender Immobilien mittlerweile sehr schwer machen.

Vermögensanlagen.

Im Vergleich zu den Publikums-AIF ist der Markt der Vermögensanlagen deutlich unübersichtlicher. Insgesamt 1.460 Angebote wurden in dem Fünfjahreszeitraum seit 2014 angeboten. Davon waren 969 Produkte als Schwarmfinanzierung klassifiziert, die gemäß Vermögensanlagengesetz keinen Verkaufsprospekt erstellen mussten. Der in 2018 aufgetretene Umsatzrückgang ist vor allem auf die Mega-Pleite des Containeranbieters P&R zurückzuführen. Dessen Marktanteil lag in der Vergangenheit bei über 40 Prozent. Aber auch ohne P&R konnte der Umsatz von Vermögensanlagen ohne Schwarmfinanzierungen in 2018 gegenüber dem Vorjahr nicht gehalten werden. Er reduzierte sich von 636 auf 529 Millionen Euro, während Schwarmfinanzierungen von 193 auf 280 Millionen Euro zulegten.

Nutzungsarten.

Mit Abstand größte Investitionsart bei den Publikums-AIF waren Inlandsimmobilien, in die 59 Prozent des Gesamtmarktvolumens floss. In Auslandsimmobilien investierten die Anbieter noch ein Fünftel des Anlegerkapitals, was gegenüber dem Drittel in 2017 einen deutlichen Rückgang darstellte. Bei Private-Equity verdoppelte sich der Marktanteil nahezu von sechs auf elf Prozent.
Bei Vermögensanlagen hat sich das Gewicht durch die Insolvenz bei P&R deutlich von den Containern zu den Immobilien verschoben. Inlandsobjekte erhöhten ihren Marktanteil von 18 auf 38 Prozent und Auslandsimmobilien von fünf auf 18 Prozent. Das in 2017 noch zweitstärkste Segment der Energiegewinnung verlor ebenfalls Markteinteile. Nach 19 Prozent im Vorjahr flossen 2018 noch 15 Prozent in diesen Bereich.

Weitere Statistiken.

Ebenfalls erfasst in der Statistik ist die Zahl der Beteiligungen. Über fünf Jahre verteilt sich das Gesamtvolumen bei Publikums-AIF von 5,27 Milliarden Euro auf 133.600 Beteiligungen. Das entspricht einem Durchschnitt von 39.500 Euro pro Zeichnungsschein. Bei den Vermögensanlagen haben die Anbieter in den fünf Jahren seit 2014 insgesamt 721.700 Beteiligungen verarbeitet, wobei mit 447.300 Unterschriften der Großteil auf Schwarmfinanzierungen entfiel. In Beträgen ausgedrückt ergibt sich daraus eine durchschnittliche Beteiligungssumme von 1.350 Euro bei Schwarmfinanzierungen und von 24.200 Euro bei den restlichen Vermögensanlagen.

Transparenzbereitschaft.
Traurige Ergebnisse zeigt die Marktstudie bei den Auswertungen zur Transparenzbereitschaft. Nur bei den Unterlagen schneiden die Publikums-AIF mit 4,4 Sternen zufriedenstellend ab (Wertung: Von 0 Sternen für absolut ungenügend bis 5 Sterne für volle Transparenz). Vermögensanlagen und Schwarmfinanzierungen informieren nur sehr unzureichend mit 2,3 beziehungsweise 2,2 Sternen. Bei den Nachfragen von investmentcheck sind die Werte sogar noch schlechter. Die meisten Anbieter von Schwarmfinanzierungen und bei den Vermögensanlagen sind nicht bereit, einfachste Fragen zu ihren Angeboten zu beantworten. Ganz schlimm ist es bei einem Herzstück jeder Kapitalanlage, der Ertragsvorschau. Investmentcheck bittet die Anbieter um Übersendung einer nachvollziehbaren Prognoserechnung, mit der sich die gesetzlich vorgeschriebene Angabe einer Ertragserwartung nachvollziehen lässt. Die überwiegende Mehrheit der Anbieter ist hingegen nicht bereit offen zu legen, mit welchen Parametern sie zu der Prognoseangabe kommen. Ohne diese Informationen ist die Vorschau allerdings überhaupt nicht auf Plausibilität überprüfbar. Einem Anleger kann von solchen Angeboten nur abgeraten werden.

Bezug.

Wer die 118-seitige Marktstudie beziehen möchte, kann dies hier online tun. Der Preis für die Untersuchung beträgt 295 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Sie liefert für Anbieter, Branchendienstleister, Finanzberater und sonstige Professionals einen quantitativen Überblick über den Markt bei Publikums-AIF und Vermögensanlagen. Wer sind die Marktplayer? Welche Trends sind zu beobachten? Diese Fragen werden erstmals beantwortet.

Loipfinger’s Meinung.

Die Platzierungszahlen von über 1.600 Produkten zu erfassen war eine regelrechte Sisyphusarbeit. Die mangelhafte Transparenzbereitschaft vieler Anbieter machte zum Teil mühsame Recherchen der Jahresabschlüsse notwendig. Und obwohl der Gesetzgeber eine Veröffentlichung innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende vorschreibt, sind viele Berichte nur hinterlegt - und das meist auch noch zu spät. Um trotzdem den Gesamtmarkt recherchieren zu können, mussten annährend tausend Berichte kostenpflichtig bezogen werden. Das erklärt, warum bisher niemand eine solche Gesamtmarktstudie erstellte. Andererseits zeigt es auch, wie unprofessionell ein großer Teil der Anbieter agiert. Weitgehend fehlende und nicht eingehaltene Branchenstandards lassen aus Anlegersicht Schlimmes erahnen.

Link zum Beitrag

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfalle“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.

Die Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

• Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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