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Neue Möglichkeiten der Fernbehandlung oder zurück in die Zukunft?

11.02.201917:22 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Neue Möglichkeiten der Fernbehandlung oder zurück in die Zukunft?

(openPR) Berlin, 11.02.2019. „Bundesweit drängen inzwischen Unternehmen und Start-ups unterschiedlicher Größe auf den Markt, um im Gesundheitswesen neue, in der Regel online-basierte Dienstleistungen, die sich direkt an die Patienten richten, anzubieten. Sie wittern lukrative Geschäftsmodelle, um den Patienten, die als Kunden gesehen werden, Versorgungsleistungen anzubieten. Die Unternehmen argumentieren damit, aus deren Sicht bestehende Lücken in der ambulanten Versorgung zu schließen und Wartezeiten auf einen Besuch beim Facharzt oder Psychotherapeut zu überbrücken.“ So beschreibt ein Positionspapier der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vom 06.02.2019 den aktuellen Hintergrund in Bezug auf Fernbehandlung in Deutschland. „Dabei geht es aus unserer Sicht – der KBV - um einen elementaren Eingriff in das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Arzt und Patient“, so die von der KBV beschriebene „Ausgangslage“. Wer dieses Positionspapier liest, fühlt sich zurückversetzt in eine Zeit, in der Politik auf bundes- und Landesebene, Fachverbände und medizinische Fachgesellschaften sowie die Wirtschaft nach Rahmenbedingungen suchten, um das deutsche Gesundheitswesen für die Digitalisierung vorzubereiten. Inzwischen gibt es auch eine andere Ausgangslage:



- Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen
hinkt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich hinterher
- Erfolgreiche Länder zeichnen sich aus durch
einen Dreiklang aus effektiver Strategie,
politischer Führung und koordinierenden
nationalen Institutionen
- Die Gestaltung des digitalen Wandels gelingt am
besten in pragmatischen Schritten – orientiert am
erwarteten Nutzen für Gesundheitssystem und
Patienten
- Die Gesundheitspolitik in Deutschland muss
entschlossener handeln als in der Vergangenheit
und ihre Führungsrolle ausbauen.

So die Kernaussagen der Studie #SmartHealthSystems, die von der Bertelsmann Stiftung im vergangenen Jahr in Berlin vorgestellt wurde. Von 17 untersuchten Ländern landet Deutschland auf Platz 16.

Der 121. Deutsche Ärztetag hat im Mai 2018 mit überzeugender Mehrheit eine längst fällige Lockerung des ausschließlichen Fernbehandlungsverbots beschlossen, inzwischen haben die meisten Landesärztekammern ihre Musterberufsordnung angepasst. Am 01.01.2019 ist das Pflegepersonal- Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft getreten. Demnach soll der Anwendungsbereich der Nutzung von Online-Sprechstunden als telemedizinische Leistung erweitert werden. Übrigens: auf der Website der KBV findet man aktuell 12 deutsche Unternehmen, die als zertifizierte Anbieter von Sprechstunden per Video gelistet sind. Alle Unternehmen haben demnach die von der KBV selbst vorgegebenen Kriterien, also technische und personelle Anforderungen erfüllt. Am 18.01.2019 hatte das Dezernat Vergütung und Gebührenordnung alle zertifizierten „lukrative Geschäftsmodelle witternden“ Anbieter zu einem Treffen in die KBV eingeladen. Ergebnis: die KBV sieht sich nicht in der Lage, die vom Gesetzgeber im Personalpflege- Stärkungsgesetz vorgegebenen Änderungen bis zum 01.04.2019 umzusetzen. Aber der Erfahrungsaustausch soll fortgesetzt werden. Übrigens: Nach einem Telefonat mit der KBV sollen die zertifizierten Anbieter der Videosprechstunde mit dem Positionspapier nicht angesprochen sein. Bedarf das nicht einer deutlichen Klarstellung?
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e. V. (bitkom) hat in einem Positionspapier vom 22.10.2018 festgestellt, dass nach vielen Jahren der Erprobung durch eine einfache Anpassung in Form der Gleichstellung von digitalen Arztbesuchen mit der Versorgung vor Ort die Digitalisierung des Gesundheitswesens in der Breite bei Patienten ankommt. An anderer Stelle wird festgestellt, dass eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch im Rahmen digitaler Arztbesuche ausgestellt werden sollte, wenn der Arzt dies für angemessen hält. Festzuhalten bleibt in Anbetracht all dieser Positionen: Bundes- und Landespolitik haben die Zeichen der Zeit erkannt, entsprechende Aktivitäten in den Bundesländern wie z. B. Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen u. a. belegen diese Aussagen.
Zurück zum Positionspapier der KBV: „Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, muss die aktuelle Ausgestaltung des Fernbehandlungsverbots noch einmal in Bezug auf die besondere Bedeutung des persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes kritisch diskutiert werden. Dabei müssen auch klare Einschränkungen und Begrenzungen definiert werden, um nicht ausschließlich Konzerninteressen in den Mittelpunkt zu stellen.“ Schließlich gelangt die KBV zu dem Entschluss: „Als Körperschaften des öffentlichen Rechts werden wir eigene, höchsten Ansprüchen des Datenschutzes und der Datensicherheit genügende sowie den Schutz eines vertrauensvollen Arzt-Patientenverhältnisses fördernde Angebote aufbauen. Diese werden wir über unsere Mitglieder, die niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, den Patienten vorstellen. Basis dafür ist eine KV-übergreifende Zusammenarbeit, die es dem KV-System ermöglicht, den privatwirtschaftlich organisierten und rein an Kapitalinteressen orientierten Unternehmen mit eigenen Angeboten und Lösungen entgegen zu treten.“
Erkennt man hier nur Realitätsferne oder bewusste Blockierung des medizinischen Fortschritts in Deutschland? Bei der Elektronischen Gesundheitskarte liegt nach 14 Jahren immer noch kein funktionierendes Ergebnis vor, einer der Gesellschafter der gematik ist bekanntermaßen die KBV. Man darf gespannt sein, wann die höchsten Ansprüchen genügenden „Angebote“ der KBV die Digitalisierung des deutsche Gesundheitswesens flächendeckend revolutionieren werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation für die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Herrscht hier Fassungslosigkeit oder Handlungs- und vielleicht Reformbedarf?

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