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Information zur Satzungsänderung in der Stiftung Liebenau

08.01.201918:57 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Der Verbund der Stiftung Liebenau umfasst aktuell 12 gemeinnützige Tochtergesellschaften. Für drei dieser Unternehmen wurde jetzt eine Satzungsänderung zum 1. Januar 2019 beschlossen: Liebenau Leben im Alter, Liebenau Therapeutische Einrichtungen und Liebenau Dienste für Menschen. Mit der Satzungsänderung, die der Zukunftssicherung der von diesen Unternehmen erbrachten sozialen Leistungen dient, entfällt für diese gemeinnützigen Gesellschaften die Bindung an kirchliche Grundordnung und kirchliches Arbeitsrecht. Der Prägung der Stiftung Liebenau als Wesensäußerung der katholischen Kirche bleiben sie selbstverständlich verpflichtet. Auch stehen sie weiterhin unter kirchlicher Aufsicht. Für die rund 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Arbeitsverträge ändert sich nichts. Grundsätzlich strebt die Stiftung Liebenau einen Flächentarif Pflege an.



Fachliche und wirtschaftliche Zukunftssicherung

Die drei Unternehmen, gegründet in den Jahren 2004 und 2005, sind Träger zahlreicher Einrichtungen und Dienste zur Pflege und Betreuung hilfebedürftiger Menschen. Allein die Liebenau Leben im Alter betreibt 17 Häuser der Pflege und 14 weitere Einrichtungen und Dienste. Alle Einrichtungen sind in enger Kooperation mit den jeweiligen Standortkommunen entstanden. Die Kommunen erwarten von der Stiftung Liebenau, die jeweiligen Einrichtungen mit hoher Fachlichkeit und wirtschaftlich stabil in die Zukunft zu führen. Diesem Anspruch kommen die Stiftungsunternehmen erfolgreich nach, stehen dabei allerdings im Spannungsfeld, qualitativ hochwertige Angebote auf einer vernünftigen wirtschaftlichen Basis vorzuhalten.

Problem Zusatzversorgung

Die kirchliche Grundordnung birgt nach Einschätzung der Stiftungsverantwortlichen große Probleme bezüglich der wirtschaftlichen Stabilität und des unternehmerischen Handelns. Probleme bestehen insbesondere in der Vergütungssystematik der in der Caritas geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) und in der im kirchlichen Arbeitsrecht verankerten Zusatzversorgung, die zu erheblichen Mehrkosten gegenüber anderen, nicht kirchlichen Anbietern führt. Über diese Zusatzversorgung, die in Baden-Württemberg bei der kommunalen Versorgungskasse liegt, fallen jährlich Arbeitgeberbeiträge bis zu rund 9 Prozent der Gehaltskosten an. Allerdings kommt nur ein Teil dieser Beiträge tatsächlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Alter zugute. Ein erheblicher Teil dient ausschließlich der Sanierung der Zusatzversorgungskasse.

Langfristige Rechtssicherheit gewünscht

Um langfristig sinnvollere Lösungen zu erarbeiten, setzen sich Vorstand und Geschäftsführungen seit langem für Veränderungen der AVR ein, ebenso wie andere katholische Unternehmen. Die Liebenau Therapeutische Einrichtungen vergütet nach AVR und verfügt über eine Zusatzversorgung, die dem entspricht, was in der AVR die Mitarbeitenden tatsächlich erreicht. In ihren Tochtergesellschaften Liebenau Leben im Alter und Liebenau Dienste für Menschen hat die Stiftung Liebenau modellhaft neue Wege umgesetzt. Es wurden Arbeitsvertragsrichtlinien entwickelt, die sich an den AVR orientieren, mit strukturellen Anpassungen hinsichtlich der Altersversorgung und der Vergütungssystematik (insbesondere im Bereich Hauswirtschaft). Die Gehälter der Pflegefachkräfte liegen heute schon im oberen Drittel der in der Altenhilfe üblichen Vergütungen, das Bruttomonatsgrundgehalt (inklusive Jahressonderzahlung) liegt bereits von Anfang an bei circa 3.000 Euro, wie sie Gesundheitsminister Jens Spahn für Pflegekräfte fordert. Dieses Vorgehen war mit der kirchlichen Aufsicht abgestimmt und übergangsweise gestattet. Die beschlossenen und genehmigten Satzungsänderungen sorgen nun langfristig für Rechtssicherheit.

Unterstützung für Flächentarifvertrag

Auch wenn mit der Satzungsänderung nun ein wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung der Stiftungsunternehmen getan ist, würden die Verantwortlichen langfristig eine grundsätzliche bundesweit einheitliche Regelung bevorzugen. Die Stiftung Liebenau setzt sich deshalb schon seit vielen Jahren für einen allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag Pflege ein, wie ihn jetzt auch der Bundesgesundheitsminister fordert, und ist offen für Gespräche mit den Gewerkschaften.
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