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Zustellgesetz neu: Was ändert sich?

28.11.201816:59 UhrIT, New Media & Software
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Zustellgesetz neu
Zustellgesetz neu

(openPR) Mit dem Ausbau der E-Zustellung soll die elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen forciert werden. Am 21. November passierte das Gesetzespaket den Ministerrat, das der elektronische Amtspost einen deutlichen Schub verpassen soll.



Werden 2018 voraussichtlich rund 12,98 Millionen behördliche E-Zustellungen versendet, erwartet die Regierung bis 2022 eine Versandsteigerung auf 61,49 Millionen Zustellstücke. Unterstützt wird diese Annahme, da bis 2020 Unternehmen grundsätzlich gesetzlich zur elektronischen Annahme von Zustellungen verpflichtet sind.

2018 gibt der Bund voraussichtlich 112,6 Millionen Euro für postalische und elektronische Zustellungen aus. Bis 2023 will die Regierung 38 Prozent einsparen.

Massive Steigerung der erreichbaren Empfänger

Derzeit sind rund 58.000 Personen sowie 30.000 Gerichte und Verfahrensbeteiligte für Behörden mit der E-Zustellung erreichbar. Zum behördlich erreichbaren Empfängerkreis zählen einerseits Postfächer bei zertifizierten Zustelldiensten, die mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte eröffnet wurden. Zentrale Nutzer des elektronischen Rechtsverkehrs andererseits sind u.a. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte und Notare.

Ab 2020 sollen weitere 455.000 Empfänger aus FinanzOnline und Unternehmensserviceportal hinzukommen.

Erreicht werden soll der massive Anstieg durch ein neues Teilnehmerverzeichnis. Zugreifen dürfen auf das Teilnehmerverzeichnis vorerst nur behördliche Versender.

Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?

Für Empfänger ändert sich einiges. Behördliche Zustellungen können nur noch im behördlichen Empfangsdienst abgeholt werden. Dieser ist als „MeinPostkorb“ in help.gv.at und Unternehmensserviceportal erreichbar. Die Verständigung über eine Zustellung erfolgt ebenfalls einheitlich über meinPostkorb - nicht mehr über einen Zustelldienst.

Neue Registrierungen erfolgen künftig mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte nur noch in MeinPostkorb oder durch Zustimmung in FinanzOnline. Bereits mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte bei einem Zustelldienst registrierte User werden automatisch im Teilnehmerverzeichnis übernommen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in FinanzOnline nicht auf die E-Zustellung verzichtet haben, werden automatisch im Teilnehmerverzeichnis übernommen. Andere FinanzOnline User müssen der E-Zustellung aktiv zustimmen.
Im Todesfall oder bei Niederlegung eines Gewerbes erfolgt automatisch eine Löschung aus dem Teilnehmerverzeichnis.

Registrierte User können festlegen, ob sie als Vertretung eines Unternehmens nur berufliche oder auch persönliche E-Zustellungen empfangen wollen.

Wie bereits jetzt bei Postserver üblich, kann z.B. während eines Urlaubs eine Abwesenheitsnotiz hinterlegt werden. Wird eine behördliche E-Zustellung gesendet, erhält dieser Empfänger per E-Mail eine Benachrichtigung über einen beabsichtigten Zustellversuch.

Neu ist ebenfalls die Löschroutine von nicht abgeholten E-Zustellungen. Das Dokument wird zwei Wochen zur Abholung bereitgehalten und erst nach Ablauf weiterer acht Wochen endgültig gelöscht.

Neue Regelungen für die Zustelldienste

Die zertifizierten Zustelldienste werden künftig in erster Linie als Versanddienste auftreten. Mit Blick auf den Datenschutz gelten diese als Verantwortliche, die Betreiber von MeinPostkorb als Auftragsverarbeiter.

Die derzeit gesetzliche Preisbindung der behördlichen E-Zustellung soll fallen. Die Regierung erwartet sich unter den Zustelldiensten einen Wettbewerb um den günstigsten Preis.

Als neue Kontrolle für die Zustelldienste muss künftig alle 2 Jahre dem BMDW ein Gutachten einer Konformitätsbewertungsstelle vorgelegt werden.

3 Fakten auf einen Blick:

1. Im neuen Teilnehmerverzeichnis werden alle bereits mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte registrierte User, Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehrs und verpflichtend alle österreichischen Unternehmen erreichbar sein.
2. Behördliche E-Zustellungen können nur noch über „MeinPostkorb“ in help.gv.at und Unternehmensserviceportal abgeholt werden.
3. Die Zustelldienste werden in erster Linie als Versanddienste agieren.

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