(openPR) Anleger, die im Zeitraum zwischen dem 08. April 1999 und dem 18. März 2004 Wertpapiere (Aktien, Anleihen) der Shell Transport and Trading Company bzw. Royal Dutch Petroleum Company (jetzt Royal Dutch Shell PLC) erworben haben, können auf einen Ausgleich erlittener Verluste hoffen.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte unterstützen private und institutionelle Investoren bei der Durchsetzung ihrer Ersatzansprüche.
Am 9. Januar 2004 gab der Ölkonzern Royal Dutch Shell bekannt, dass etwa 20 % seiner Öl- und Gasreserven nicht – wie bisher deklariert – bewiesen bzw. sicher seien, sondern nur „möglich“. Diese Bekanntgabe ließ die Kurse der Shell Transport and Trading Company und der Royal Dutch Petroleum Company (jetzt Royal Dutch Shell PLC) um etwa 7 % fallen, da die verfügbaren Ölreserven nachhaltigen Einfluss auf den Unternehmenswert haben. Am 18. März 2004 folgte dann eine Pressemitteilung mit weiteren Informationen zu den finanziellen Folgen der Herabstufung.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte bieten in Kooperation mit deren US Kollegen institutionellen und privaten Anlegern (ab $ 100.000,- Investitionsvolumen) die Möglichkeit, ihre Kursverluste im Rahmen einer gesonderten Privatklage geltend zu machen, um damit erheblich höhere Verlustausgleichsquoten, als sie im Rahmen einer Sammelklage zu erzielen sind, zu erstreiten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Shell“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung













