(openPR) Seit dem 25.05.2018 gilt nun europaweit die DSGVO. In der letzten Woche wurde nun bekannt, dass erste Bußgelder verhängt wurden. Es traf hier ein Krankenhaus in Portugal. Doch auch in Deutschland steigt die Gefahr. Laut dem Hamburger Datenschützer Caspar sind die Beschwerdezahlen Im Vergleich zum Vorjahr ums Doppelte gestiegen.
100% mehr Beschwerden – mehr Bußgeldverfahren
Geht eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz ein, dann wird sie dem nachgehen. Die Gefahr für Beschwerden geht allerdings nicht nur von Kunden aus. Auch Mitbewerber werden dies ausnutzen, um der Konkurrenz ein Schnippchen zu schlagen. Es wurden auch schon Anzeigen von unzufriedenen Mitarbeitern bekannt.
Die Bußgelder wurden mit dem neuen Gesetz drastisch erhöht. Bis zu 20 Millionen können verhängt werden. Natürlich im Verhältnis des Verstoßes und der Firmengröße. Doch kleineren Unternehmen schaden auch kleinere Beträge. Vor allem aber der Imageverlust kann ein großes Risiko für die Zukunft sein.
Jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat, muss Mindestanforderungen umsetzen!
Da die EU DSGVO jeden Unternehmer, Selbstständigen und Freiberufler trifft, sollte jeder zumindest die Mindestanforderungen kennen und umsetzen. Ein „das habe ich nicht gewusst“ zählt hier nicht.
Das Gesetz sagt in seinen Artikeln eindeutig, was man beachten muss. Ganz voran sind hier die Informationspflichten zu beachten. Da gehört wesentlich mehr dazu, als nur eine angepasste Datenschutzerklärung auf der Webseite. Ein Verstoß dagegen merkt jeder Neukunde oder Geschäftskontakt sofort.
Weiterhin muss jeder ein umfängliches Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, eine Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie ein Verfahren zu Überprüfung dieses vorweisen können. Und bei Erhalt oder Weitergabe von personenbezogenen Daten sind Auftragsverarbeitungsverträge mit den Geschäftspartnern erforderlich.
Von der Tupperware Beraterin bis zum Großkonzern
Das Gesetz macht bei diesen Mindestanforderungen keinen Unterschied bei der Größe des Gewerbes. Jede Tupperware Beraterin, jeder Heilpraktiker, jeder Kleinunternehmer muss diese Anforderungen genauso erfüllen, wie Großkonzerne. Auch für Vereine gelten diese Bestimmungen. Aber viele sind sich nicht bewusst, dass sie mehr tun müssen, als Ihre Webseite anzupassen.
Und wenn es Ihnen bewusst ist, wissen Sie meist nicht, was zu tun ist und vor allem, wie sie es richtig umsetzen. Es gibt viele Muster und Artikel im Internet, aber meist bleibt es beim guten Willen, weil man nicht versteht, was wie zu machen ist.
Einzigartig: Der Erste-Hilfe-Koffer zur DSGVO!!!
Betriebe ab 10 Mitarbeiter, die automatisiert mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Der hilft Ihnen dann bei der gesetzeskonformen Umsetzung des Datenschutzes.
Die Einzelkämpfer und kleineren Betriebe sind meistens hilflos. Und hier hilft der „Erste-Hilfe-Koffer“ der DSGVO.
Er ist die perfekte Lösung im Datenschutz für Selbstständige und Unternehmen bis 9 Mitarbeiter. Nur 4 Stunden Zeitinvest, leicht verständliche Beratung, umfangreiche Unterlagen und volle Kostenkontrolle machen den Datenschutz handhabbar.
Kein langes Suchen, kein Studieren, wie was geht. 70 Verfahren und alle technischen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgegeben und müssen nur noch auf die individuelle Situation des Gewerkes angepasst werden.
Schneller geht Datenschutz nicht!
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Kundenstimme: „Corinna Göring ist die absolute Expertin für Informationssicherheit. Sie hat mir beim Thema DSGVO in kürzester Zeit einen riesigen Schritt weitergeholfen, mir etliche Sorgen diesbezüglich genommen und diese durch ein Gefühl der Beruhigung, Zuversicht und Machbarkeit ersetzt. Das liegt nicht nur an ihrem fachlichen Know How, sondern auch daran, dass sie mit perfekt strukturierten Unterlagen arbeitet, die Komplexes sinnvoll vereinfachen und erleichtern. Vielen Dank!“









