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BaFin warnt: Verdacht der Marktmanipulation bei Aktien der Biovolt AG

BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

(openPR) Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin warnt aktuell vor Kaufempfehlungen für Aktien der Biovolt AG (ISIN: CH0328339665). Wie die BaFin am 23. Oktober 2018 mitteilte, werden die Aktien der Biovolt AG derzeit durch Börsenbriefe zum Kauf empfohlen.



Die Biovolt AG mit Sitz in der Schweiz beteiligt sich an in- und ausländischen Unternehmen, insbesondere aus der Energiebranche. Nach eigenen Angaben liegt der Schwerpunkt dabei auf dem Bereich der erneuerbaren Energien und hier wiederum auf der Stromgewinnung aus Biogas. Seit 2011 betreibt das Unternehmen zwei Biogasanlagen in Osteuropa und hält hier jeweils eine Beteiligung von 95 Prozent. Anleger können sich über Aktien an der Biovolt AG beteiligen.

Die BaFin befürchtet, dass die Aktien der Biovolt AG künstlich gepusht werden sollen. Die Behörde habe Anhaltspunkte dafür, dass in den Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und / oder bestehende Interessenkonflikte bewusst verschwiegen werden. Sie hat daher eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Anlegern empfiehlt sie, die Angaben in dem Börsenbrief genau zu prüfen und sich auch aus anderen Quellen zu informieren, bevor sie Aktien der Biovolt AG kaufen.

„Anleger sollten die Warnung sehr ernst nehmen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Aktienkurse gezielt nach oben getrieben werden und dann ebenso schnell wieder abstürzen. Den Verlust haben in der Regel die Anleger“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Solche Mechanismen sind dem erfahrenen Rechtsanwalt aus anderen Fällen bekannt. Während Dritte im Hintergrund einen Großteil der Aktien halten, wird durch Kaufempfehlungen versucht, den Kurs der Wertpapiere in die Höhe zu treiben. Die Hintermänner nutzen dies dann, um ihre Aktien mit Gewinn zu verkaufen. Nach dem Verkauf bricht der Aktienkurs wieder ein, und für die Anleger bleiben Verluste.

„Aktienkurse dürfen nicht auf diese Weise manipuliert werden. Werden Anleger so in sittenwidriger Weise geschädigt, können sie Schadensersatzansprüche geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Untersuchungen der BaFin werden zeigen, ob auch der Kurs der Biovolt-Aktie unzulässig manipuliert wurde. „Sollte dies der Fall sein und Anleger mit der Biovolt-Aktie Verluste einfahren, können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/kompetenzen/bank-und-kapitalmarktrecht/

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