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Zum Jahresende bloß kein Geld verlieren: Wie Gläubiger dem Damoklesschwert Verjährungsfrist entkommen

Bild: Zum Jahresende bloß kein Geld verlieren: Wie Gläubiger dem Damoklesschwert Verjährungsfrist entkommen
Zum 31.12. droht die Verjährung von Rechnungen aus dem Jahr 2015
Zum 31.12. droht die Verjährung von Rechnungen aus dem Jahr 2015

(openPR) Zum Jahresende 2018 müssen Firmen und deren Buchhaltungen jede Menge Fristabläufe im Blick behalten. Eine der wichtigsten ist die Frist zur Verjährung von Forderungen. Lässt man sie untätig verstreichen, dann lässt man möglicherweise erhebliche Summen an Geld liegen.



Stichtag ist der 31.12. – und zwar völlig unabhängig davon, zu welchem Datum im Laufe des Jahres der Zahlungsanspruch entstanden ist. Für Rechnungen aus Kauf- oder Mietverträgen tickt die Uhr drei Jahre lang. Das heißt: Hat man beispielsweise noch eine Rechnung vom 14. Februar 2015 in der Schublade, muss man sie bis allerspätestens 31. Dezember dieses Jahres geltend machen.

Verpasst der Gläubiger diese Frist, kann der Schuldner die Erfüllung der Forderung verweigern. Die Firma könnte also auf ihrer Rechnung sitzen bleiben, wenn sie sich zu viel Zeit für deren Geltendmachung nimmt – und das obwohl der Anspruch im Grunde weiterhin besteht und der Schuldner zuvor eine Gegenleistung erhalten hat.

Unfair? Aus Sicht des Gläubigers vielleicht. Aber es muss ja nicht zum Äußersten kommen.

Verluste durch Verjährungen kann man auch verhindern. Dafür braucht es neben Schnelligkeit das entsprechende Fachwissen. Halbwissen ist nämlich schlecht für den Geldbeutel. Will man eine Verjährung hemmen, reicht zum Beispiel eine einfache Mahnung nicht aus. Zahlt der Schuldner vor Ablauf der gesetzlichen Frist: Alles gut. Erfolgt aber nur eine Teil- oder Ratenzahlung, dann beginnt die Verjährung von Neuem. Die Uhr tickt jetzt wieder drei Jahre lang bis zum Finale am 31. Dezember.

Damit eine Forderung nicht verjährt, hilft ein gerichtlicher Mahnbescheid. Den kann jeder Gläubiger zwar selbst beantragen. Wichtig ist aber, auf einige Details zu achten: Ist die Forderung korrekt bezeichnet? Ist gewährleistet, dass der Mahnbescheid noch vor Silvester beantragt wird? Und sind alle Positionen, die geltend gemacht werden sollen, wirklich exakt aufgeschlüsselt? Macht man hier einen Fehler, ist auch die Durchsetzung des Anspruchs akut gefährdet.

Hilfe bei allen diesen kniffligen Details bieten Rechtsdienstleister. Inkassounternehmen sind Spezialisten für den Einzug von Forderungen – und natürlich auch für die Finessen des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Pro Jahr sichern die Inkassodienstleister mehr als 5 Milliarden Euro an offenen Forderungen. Viel Geld, das für die Wirtschaft sonst verloren wäre. Zum Vergleich: Die Summe entspricht ungefähr dem Jahreshaushalt des Bundeslands Bremen.

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