(openPR) Neu bei grosseltern.de ist der 5-fache Opa, Autor ‚Rechtsratgeber für Senioren – Rechtssicher im Alltag mit 60plus‘ und vermutlich bekannteste Rechtsexperte Wolfgang Büser. Der Fachjournalist für Rechtsfragen ist bekannt aus Funk und Fernsehen (SAT 1, ZDF, ARD, WDR, Antenne Bayern) und ein Mann der Praxis.
Ab sofort erklärt er komplizierte rechtliche Sachverhalte, die Großeltern und Enkel betreffen können, in kurzen leicht verständlichen Beiträgen auf grosseltern.de unter der Rubrik ‚Expertenrat - Wolfgang Büser rät‘.
Für konkrete, praxisnahe Tipps und Empfehlungen ist das Ratgeber- und Informationsportal grosseltern.de bei seinen Nutzern bekannt. Dr. Stefan Lode, Gründer und Rechtsanwalt: „Sehr häufig werden wir von Großeltern kontaktiert, die ein rechtliches Problem haben und Rat suchen. Dies reicht von Fragen zum Urlaub mit den Enkelkindern bis hin zu schwierigen Sachverhalten von Großeltern die ihre Enkel nicht sehen dürfen. Mit Herrn Büser haben wir nicht nur einen der profiliertesten Fachjournalisten gewonnen, sondern einen Menschen, der als Opa von fünf Enkelkinder die Sorgen und Fragen von Großeltern einordnen und authentisch beantworten kann.“
Wolfgang Büser schreibt für grosseltern.de Beiträge aus dem Alltag, die eine rechtliche Bewandtnis und Bedeutung für Großeltern haben. U.a. zum Urteil des Bundessozialgerichts zum Versicherungsschutz von Kindern, das betreuende Großeltern betrifft oder zum Urlaub mit den Enkeln und der Frage ‚Wann schützen Reiseversicherungen?‘. Alle Beiträge von Wolfgang Büser sind kurzweilig geschrieben und liefern die wichtigsten Fakten zu der jeweils beschriebenen Situation. Der Leser kann sich so schnell und fundiert einen ersten Überblick zu dem jeweiligen Rechtsfall verschaffen.
Dr. Stefan Lode stellt hierzu klar: „Herr Büser bringt sich mit seinem Erfahrungsschatz und seinen Fachkenntnissen ein. Eine Rechtsberatung erfolgt weder von Herrn Büser noch durch die Plattform grosseltern.de. Sollte eine individuelle Rechtsberatung gewünscht werden, so bietet grosseltern.de an spezialisierte Rechtsanwälte oder Mediatoren zu benennen. Eine E-Mail an
genügt.“













