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Wert der Arbeitskraft wird häufig unterschätzt: Bereits Eltern können Vorsorge für Kinder treffen

(openPR) Am Beispiel des gesetzlichen Standardrentners, der 45 Jahre gearbeitet und dabei immer durchschnittlich verdient hat, wird deutlich, welchen Wert die eigene Arbeitskraft haben kann. Bei einem monatlichen Durchschnittsverdienst von rund 3.000 Euro brutto erwirtschaftet er im Laufe seines Berufslebens rund 1,62 Millionen Euro.

Gesetzlicher Schutz reicht oft zum Leben nicht aus
Jeder vierte Beschäftigte muss aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf vorzeitig aufgeben. Von der gesetzlichen Rentenversicherung hat er bei Erwerbsminderung nicht viel zu erwarten. Im Durchschnitt beträgt der Zahlbetrag der monatlichen Renten nur rund 759 Euro. Dabei wird die Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und nicht die im ausgeübten Beruf. Nur etwa jeder zweite Leistungsantrag wird bewilligt.

Private Vorsorge frühzeitig beginnen
Deutlich besser abgesichert ist man mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Je früher sie abgeschlossen wird, desto günstiger fällt der Beitrag aus. Zudem sind Vorerkrankungen, die zu Leistungsausschlüssen, Beitragszuschlägen oder Ablehnungen führen können, seltener. In der Regel kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. Bei einigen Anbietern ist dies auch für Schüler ab dem 15. Lebensjahr oder für Studenten möglich.

BU-Option für Kinder sichern
Bei der uniVersa können Eltern über das Vorsorgekonzept Tip-Top Tabaluga sogar schon ab der Vorsorgeuntersuchung U2, die kurz nach der Geburt erfolgt, private Vorsorge treffen. Dort kann für das Kind eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vereinbart werden. Das Optionsrecht kann beispielsweise zum 15. Lebensjahr oder zu bestimmten Ereignissen, wie Beginn der Ausbildung oder Berufsaufnahme nach Ende des Studiums, innerhalb von sechs Monaten aktiviert werden. Als besonderen Service wird man bei der uniVersa ab dem 15. Geburtstag des Kindes sogar einmal jährlich an das bestehende Optionsrecht erinnert. Auch Berater erhalten diese Information und können damit den lebensbegleitenden Ausbau des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung sicherstellen.

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