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EN Storage GmbH – Insolvenzverwalter bittet Anleger zur Kasse

Bild: EN Storage GmbH – Insolvenzverwalter bittet Anleger zur Kasse
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

(openPR) Anleger der insolventen EN Storage GmbH könnten demnächst unangenehme Post vom Insolvenzverwalter in ihren Briefkästen finden. In dem Schreiben werden sie aufgefordert, erhaltene Auszahlungen zurückzuzahlen. Für die gebeutelten Anleger der nächste Schock.



Mit einem Schneeballsystem wurden die Anleger der EN Storage GmbH um mehr als 80 Millionen Euro betrogen. Im Insolvenzverfahren konnten sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle zwar anmelden, doch eine allzu hohe Insolvenzquote ist nicht zu erwarten, da der größte Teil der Speichersysteme überhaupt nicht existiert. Für die Anleger sind dementsprechend hohe Verluste zu befürchten. Jetzt könnte es für die Anleger noch dicker kommen. Sie werden vom Insolvenzverwalter ggf. zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert.

Diese Aufforderung zur Rückzahlung wird damit begründet, dass die EN Storage GmbH überhaupt keine Erträge erwirtschaftet habe und die Auszahlungen nur aus neu eingeworbenen Anlegergeldern finanziert worden seien. Den Zahlungen aus diesem Schneeballsystem stünden also tatsächlich keine Gegenleistungen gegenüber und könnten dementsprechend zurückgefordert werden. „Für die Anleger ist das natürlich die nächste Hiobsbotschaft. Bevor der Rückzahlungsaufforderung nachgekommen wird, sollte aber geprüft werden, ob der Anspruch des Insolvenzverwalters tatsächlich gerechtfertigt ist. In jedem Fall sollte auf ein Schreiben des Insolvenzverwalters reagiert werden, auch um eine mögliche Klage zur Zahlung abzuwenden“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Auch wenn die Strafverfahren gegen die Geschäftsführer der EN Storage GmbH inzwischen laufen und schon bald mit einem Urteil zu rechnen ist, ist die Lage für die betrogenen Anleger nicht einfacher geworden. Im Insolvenzverfahren drohen ihnen hohe Verluste und nun auch noch Zahlungsaufforderungen durch den Insolvenzverwalter. „Umso wichtiger ist es, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Hitzler. Die Ansprüche können sich sowohl gegen die Anlagevermittler als auch gegen die Wirtschaftsprüfer der EN Storage GmbH richten. Rechtsanwalt Hitzler: „Die Vermittler hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Unserer Überzeugung nach sind sie dieser Informationspflicht vielfach nicht nachgekommen. Ebenso stehen aber auch die Wirtschaftsprüfer in der Verantwortung, die der EN Storage glänzende Geschäfte bescheinigt haben, die es tatsächlich nie gegeben hat. Wir haben für unsere Mandanten daher schon Schadensersatzklagen gegen Vermittler und Wirtschaftsprüfer eingereicht.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat eine kostenlose Interessengemeinschaft für die geschädigten Anleger der EN Storage GmbH gegründet, um deren Interessen effizient durchsetzen zu können. Die Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/en-storage-gmbh/

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