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GENO EG: vorläufiges Regelinsolvenzverfahren

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(openPR) GENO eG: Amtsgericht Ludwigsburg hat am 29. Juni die vorläufige Eigenverwaltung beendet und in ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren überführt.


Auf ihrer Internetseite teilt die GENO eG per 29.Juni 2018 die Ergebnisse der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. Juni 2018 mit.



Wie dort zu lesen ist wurden alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sowie alle amtierenden Vorstandsmitglieder der GENO eG in ihren Ämtern bestätigt. Die Suspendierung des Vorstandsmitglieds Jens Meier und Martin Däuber wurden aufgehoben.

Der Aufsichtsrat hat in einer der Mitgliederversammlung vorangehenden Sitzung Heribert Kailbach mit Wirkung vom 27. Juni 2018 als weiteres neues Mitglied in den Vorstand der GENO eG berufen. Der ausgebildete Bankkaufmann und Betriebswirt soll über 40 Jahre Führungserfahrung in Banken und Bausparkassen sowie in der Sanierung von Banken verfügen. Er soll die Neuausrichtung der GENO eG begleiten und aktiv vorantreiben.

Weiter teilt die GENO eG mit: „Der ausdrückliche Wunsch der Mitgliederversammlung ist es, das Unternehmen durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung nachhaltig zu sanieren und fortzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat werden unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters mit höchster Priorität einen Kostensenkungsplan aufstellen und umsetzen. Gleichzeitig wird eine Strategie entwickelt, mit der die Genossenschaft wieder in eine erfolgreiche Zukunft geführt werden kann.“

Wie der bisherige vorläufige Sachwalter Dr. Dietmar Haffa mitteilt, hat das Amtsgericht Ludwigsburg,
auf Grund der erheblichen widerstreitenden Interessen innerhalb des von zwei auf fünf Vorstandsmitglieder angewachsenen Vorstandsgremiums, Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Nach der voraussichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang August wird die Gläbigerversammlung darüber befinden wie es mit der GENO weitergehen soll.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter weiter mitteilt werden wegen der ungeklärten Zukunftsaussichten derzeit auch keine neuen Genossen mehr aufgenommen oder WohnSparVerträge abgeschlossen.

Zu der Situation der GENO eG teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit: Ursächlich für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind neben den Streitigkeiten innerhalb der Genossenschaftsorgane sehr hohe Ausgaben für Vertrieb und Personal sowie hohe Kündigungszahlen bei Altmitgliedern. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG hatte in den vergangenen Jahren erhebliche Verluste erwirtschaftet. Die Genossenschaft kann deshalb die Auseinandersetzungsguthaben von mehr als 2000 ehemaligen Genossen voraussichtlich nicht bezahlen, wobei auf Grund mehrerer Satzungsänderungen Streit über den Zeitpunkt der Fälligkeit der Auseinandersetzungsguthaben besteht.“

Der BSZ e.V. sagte in seinem Beitrag vom 04.06.2018, dass ein besserer Anleger- und Verbraucherschutz nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen ist und dass man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde macht und die Finanzindustrie gerne die Abmahnkeule schwingt.

So hatte der BSZ e.V., welcher schon seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist, in einem Bericht über die GENO Wohnbaugenossenschaft u.a. den Inhalt einer Fernsehsendung eines öffentlich rechtlichen Senders zitiert. Darin kam auch die Geno selbst zu Wort. Es gab für den BSZ e.V. somit keinen Grund eine Stellungnahme bei Geno einzuholen.

Außerdem ist jeder BSZ Beitrag ist mit folgendem Satz versehen: „Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.“

Die GENO hätte also die Möglichkeit gehabt, ihr fabelhaftes Anlagemodell den Besuchern und Mitgliedern der BSZ Infoplattform vorzustellen.

Das hat sie aber nicht getan. Sie hat es vorgezogen den BSZ abmahnen zu lassen. In ihrer Abmahnung erläutert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte das Geschäftsmodell ihrer Mandantin als eine erfolgreiche alternative Möglichkeit um Wohnraum zu erwerben. Auf welchen Fakten diese positive Darstellung beruht, wurde leider nicht erläutert. Die einschlägigen Fachmedien zeichnen da schon seit längerer Zeit ein anderes Bild.

Unter Berücksichtigung des „Neustarts“ der GENO Wohnbaugenossenschaft EG durch ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung hatte der BSZ e.V. den zitierten Beitrag vom 04.06.2018 versöhnlich beendet:

„Wir wünschen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG, dass sie im Wege der Durchführung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen tatsächlich für ihre Mitglieder wieder zu einem fairen und transparenten Partner machen kann“.

Als Dankeschön muss sich der BSZ e.V. nach wie vor mit juristischen Mitteln gegen die GENO Wohnbaugenossenschaft wehren, welche bei dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.

Der BSZ e.V. wird auch weiterhin die Entwicklung im Interesse der Anleger kritisch verfolgen.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

So ist der BSZ e.V. immer wieder von Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine auslösen können, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann. Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

Sie können den den PayPal Button nutzen.

Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

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Fazit des BSZ e.V.:

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer zusammen zu schließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte, welche mit einem solchen Zusammenschluß zusammenarbeiten, können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.07.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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