openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Versagung der Restschuldbefreiung unter Umständen unverhältnismäßig

23.02.201108:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Versagung der Restschuldbefreiung unter Umständen unverhältnismäßig
WPRA - Wähnert Pillokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
WPRA - Wähnert Pillokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

(openPR) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst einen wegweisenden Beschluss zur Versagung der Restschuldbefreiung in Regelinsolvenzverfahren bei Obliegenheitsverletzungen gefasst.

Nach dem Beschluss (BGH, 16.12.2010 - IX ZB 63/09) ist im Regelinsolvenzverfahren die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung einer Auskunftspflicht regelmäßig als unverhältnismäßig anzusehen, wenn der Schuldner die gebotene Auskunft von sich aus nachgeholt hat, bevor der Sachverhalt aufgedeckt und ein hierauf gestützter Versagungsantrag gestellt worden ist. In einem solchen Fall beeinträchtigt die Obliegenheitsverletzung die Gläubigerinteressen nicht.

Mit diesem Beschluss hat der BGH klar gestellt, dass nicht jede Verletzung einer Obliegenheitspflicht zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann. Auch hier gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

www.wpra.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 513255
 866

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Versagung der Restschuldbefreiung unter Umständen unverhältnismäßig“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Wähnert Pillokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bild: Neu am Kölner Markt - WPRABild: Neu am Kölner Markt - WPRA
Neu am Kölner Markt - WPRA
Die Wähnert Pillokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird zum 01. Mai 2011 an ihrem neuen Kölner Standort (Im Mediapark 8, 50670 Köln - im Köln-Turm) die Arbeit aufnehmen. Mit dem in Köln tätigen Kollegen, Rechtsanwalt Richard Wachmann, bietet die Gesellschaft die Begleitung von Schuldnern in Insolvenzverfahren (Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren) an. Schwerpunkte der Wähnert Pillokat Rechtsanwaltsgesellschaft sind das Insolvenzrecht, das Wirtschaftsrecht und die Sanierung. Weitere Rechtsgebiete, die am Standort Köln bearbeitet werden,…
Bild: WPRA Rechtsanwälte - Erfolgreicher Start in HamburgBild: WPRA Rechtsanwälte - Erfolgreicher Start in Hamburg
WPRA Rechtsanwälte - Erfolgreicher Start in Hamburg
Der Hamburger Standort der Wähnert Pillokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Neuer Wall 80, 20354 Hamburg) ist zum Jahreswechsel 2010/2011 erfolgreich gestartet. Mit dem in Hamburg tätigen Kollegen, Rechtsanwalt Jan Kaeding, bietet die Gesellschaft die Begleitung von Schuldnern in Insolvenzverfahren (Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren) an. Weitere Rechtsgebiete, die am Standort Hamburg bearbeitet werden, sind: Arbeitsrecht Grundstücksrecht Zwangsversteigerungsrecht Steuerrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Weitere Informationen finde…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: RA Horrion: Schlusstermin wichtig für die Restschuldbefreiung - Insolvenzrecht DresdenBild: RA Horrion: Schlusstermin wichtig für die Restschuldbefreiung - Insolvenzrecht Dresden
RA Horrion: Schlusstermin wichtig für die Restschuldbefreiung - Insolvenzrecht Dresden
RA Horrion: Im Schlusstermin müssen Anträge von Gläubigern auf Versagung der Restschuldbefreiung glaubhaft gemacht werden sowie Einwendungen des Schuldners - Insolvenzrecht Dresden - Anwalt Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden: Wird im Schlusstermin ein Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung auf unstreitige Tatsachen gestützt, …
Bild: RA Horrion: Begriff "Kredit" i. S. v § 290 I Nr. 2 InsO - Insolvenzrecht DresdenBild: RA Horrion: Begriff "Kredit" i. S. v § 290 I Nr. 2 InsO - Insolvenzrecht Dresden
RA Horrion: Begriff "Kredit" i. S. v § 290 I Nr. 2 InsO - Insolvenzrecht Dresden
Erschlichene Ratenzahlung und Stundung gefährden Restschuldbefreiung, § 290 I Nr. 2 InsO - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden: Ein Schuldner erlangt auch dann einen Kredit, wenn er eine Ratenzahlung oder eine Stundung erreicht. Macht er hierbei falsche Angaben über seine aktuelle oder erwartete Liquidität, …
Steuerhinterzieher bald auch nicht mehr von der Insolvenzordnung geschützt
Steuerhinterzieher bald auch nicht mehr von der Insolvenzordnung geschützt
… einer sog. Wohlverhaltensphase von sechs Jahren ist die Privatinsolvenz beendet und der Schuldner grundsätzlich von seinen finanziellen Belastungen befreit (sog. Restschuldbefreiung). Dies gilt bald nicht mehr in Fällen der Steuerhinterziehung. Die Insolvenzordnung befreit den Insolvenzschuldner nach der Wohlverhaltensphase von seinen Verbindlichkeiten. …
Bild: Versagung der Restschuldbefreiung bei unzureichender Arbeitssuche - Insolvenzrecht DresdenBild: Versagung der Restschuldbefreiung bei unzureichender Arbeitssuche - Insolvenzrecht Dresden
Versagung der Restschuldbefreiung bei unzureichender Arbeitssuche - Insolvenzrecht Dresden
Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen - Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Die Anforderungen eines Gläubigerantrags auf Restschuldbefreiung wegen mangelnder Bemühungen des Schuldners nach Arbeit nach § 295 I. Nr. 1 InsO dürfen nicht zu hoch sein (Formulierung …
Bild: RA-Horrion: Restschuldbefreiung trotz Obliegenheitsverletzung möglich - Insolvenzrecht LeipzigBild: RA-Horrion: Restschuldbefreiung trotz Obliegenheitsverletzung möglich - Insolvenzrecht Leipzig
RA-Horrion: Restschuldbefreiung trotz Obliegenheitsverletzung möglich - Insolvenzrecht Leipzig
… Zusatzverdienstes heilbar, wenn Treuhänder freiwillig informiert wird und pfändbare Beträge nachgezahlt werden.Insolvenzrecht Dresden. Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht LeipzigRestschuldbefreiung kann nicht abgelehnt werden, wenn Schuldner Nebenverdienst wäh¬rend Wohlverhaltensperiode zunächst verschweigt, jedoch später den Treuhänder unter¬richtet und …
Bild: Schuldner muss für einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung 3 Jahre warten.Bild: Schuldner muss für einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung 3 Jahre warten.
Schuldner muss für einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung 3 Jahre warten.
Bei Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung beginnt Sperrfrist von 3 Jahren - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden. Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden TV – Kanzlei Horrion Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung zurück, muss er eine Sperrfrist von 3 Jahren abwarten, bis er einen neuen Antrag stellen darf (BGH, Beschluss …
Bild: Streit um Restschuldbefreiung kann über Schlusstermin hinausgehen - Insolvenzrecht DresdenBild: Streit um Restschuldbefreiung kann über Schlusstermin hinausgehen - Insolvenzrecht Dresden
Streit um Restschuldbefreiung kann über Schlusstermin hinausgehen - Insolvenzrecht Dresden
Schuldner darf sich gegen Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung auch nach dem Schlusstermin wehren, wenn das Insolvenzgericht ihn nicht hinreichend belehrt hatte - Insolvenzrecht Dresden. Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden Der im Schlusstermin nicht erschienene Schuldner darf sich gegen einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung …
Bild: Streit um Restschuldbefreiung kann über Schlusstermin hinausgehen - Insolvenzrecht ChemnitzBild: Streit um Restschuldbefreiung kann über Schlusstermin hinausgehen - Insolvenzrecht Chemnitz
Streit um Restschuldbefreiung kann über Schlusstermin hinausgehen - Insolvenzrecht Chemnitz
Schuldner darf sich gegen Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung auch nach dem Schlusstermin wehren, wenn das Insolvenzgericht ihn nicht hinreichend belehrt hatte - Insolvenzrecht Chemnitz. Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Chemnitz Der im Schlusstermin nicht erschienene Schuldner darf sich gegen einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung …
Bild: Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzbarBild: Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzbar
Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzbar
Bereits am 16.05.2013 hat der Bundestag eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen: Ab dem Juli 2014 soll es möglich werden, die Restschuldbefreiungsphase eines Privatinsolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Diese Neuerung bedeutet für Insolvenzschuldner einen großen Schritt und die Möglichkeit, schneller schuldenfrei in ein neues …
Bild: Restschuldbefreiung trotz Obliegenheitsverletzung möglich - Insolvenzrecht Leipzig - Rechtsanwalt LeipzigBild: Restschuldbefreiung trotz Obliegenheitsverletzung möglich - Insolvenzrecht Leipzig - Rechtsanwalt Leipzig
Restschuldbefreiung trotz Obliegenheitsverletzung möglich - Insolvenzrecht Leipzig - Rechtsanwalt Leipzig
… wenn Treuhänder freiwillig informiert wird und pfändbare Beträge nachgezahlt werden - Insolvenzrecht Leipzig - Rechtsanwalt Leipzig. Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht LeipzigRestschuldbefreiung kann nicht abgelehnt werden, wenn Schuldner Nebenverdienst während Wohlverhaltensperiode zunächst verschweigt, jedoch später den Treuhänder unterrichtet und pfändbare …
Sie lesen gerade: Versagung der Restschuldbefreiung unter Umständen unverhältnismäßig