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Stephan Praus, LEWO Unternehmensgruppe über den Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer

02.05.201809:05 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Stephan Praus, LEWO Unternehmensgruppe über den Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer

(openPR) Einführung eines Freibetrags bei der Grundsteuer soll die Wohneigentumsquote effizient verbessern

„Nachdem die Erhebung der Grundsteuer als nicht verfassungskonform eingestuft wurde und die Bundesregierung gefordert ist, eine neue Berechnungsrundlage zu schaffen, ist nun auch die Grunderwerbsteuer im Gespräch“, sagt Stephan Praus, der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe aus Leipzig.



Erhebung unterschiedlich, aber einheitlich höher als 2006

Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer. Sie gilt als die wichtigste Einnahmequelle der Länder. „Die Länder können dabei über die Höhe des jeweiligen Steuersatzes autonom entscheiden und die Einnahmen auch an die Kommunen weiterleiten, in der die Immobilie veräußert wurde“, erklärt der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe, Stephan Praus. Über diesen Weg fließt die Grunderwerbsteuer in den Haushalt des jeweiligen Bundeslandes oder in die jeweilige Kommune. Die freie Entscheidung über die Höhe der Grunderwerbsteuer bestand jedoch nicht immer, sondern erst seit 2006. Zuvor betrug sie einheitlich 3,5 Prozent. „Die Länder haben in den vergangenen Jahren von der „Einnahmequelle“ Grunderwerbsteuer massiv Gebrauch gemacht“, meint Stephan Praus von der LEWO Unternehmensgruppe. So beträgt sie in Nordrhein-Westfalen seit 2015 stolze 6,5 Prozent. Bislang nahm diesen Betrag nur Schleswig-Holstein. Auch das Saarland erhebt mittlerweile 6,5 Prozent. In der Hauptstadt Berlin werden schon seit 2014 sechs Prozent Steuern beim Grunderwerb fällig. Dieser Satz gilt auch für Hessen. In Baden-Württemberg müssen Käufer fünf Prozent zahlen. Lediglich in Bayern sind es nur 3,5 Prozent. Dafür sind in Bayern die Immobilienpreise die höchsten der Republik.

Freibetrag soll es richten

„Die FDP-Fraktion dürfte sich also mit ihrem Vorschlag, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von bis zu 500.000 Euro einzuführen, nicht gerade beliebt gemacht haben“, so der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe, Stephan Praus. Diese hatte ihren Antrag „Trendwende zur Eigentümernation in Deutschland einleiten – Für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer“ ins Plenum eingebracht und damit die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Antrag sieht vor, sowohl die Höhe der Freibeträge pro erwerbender Person festzulegen, als auch den sukzessiven Verbrauch des Freibetrages bis zum Höchstbetrag zu ermöglichen. Unterstützung bekommt die FDP jetzt durch den Immobilienverband IVD. „Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer wäre das einfachste und effektivste Mittel, um die Bildung von Wohneigentum zu fördern. Davon würden vor allem Haushalte mit mittlerem und kleinerem Einkommen profitieren, die nur begrenzte Möglichkeiten haben, Eigenkapital anzusammeln“, sagt Jürgen Michael Schick, der Präsident des Immobilienverbandes IVD. Den Ländern soll dabei weiterhin die Möglichkeit einer autonomen Entscheidung eingeräumt werden, also die Höhe des Freibetrages selbst zu bestimmen. „Bislang haben Union und SPD lediglich einen Prüfauftrag des Freibeitrags der Grunderwerbsteuer in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Das sei nach Schick deutlich zu wenig“, so Stephan Praus, der Geschäftsführer der LEWO Unternehmensgruppe.

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