(openPR) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14.09.2006 beim Amtsgericht Konstanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bankhauses beantragt.
Außerdem hat die BaFin für die Privatbank Reithinger den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegt die erste Voraussetzung dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EDB) die Anleger entschädigen kann. Demnach können Bankkunden, die Einlagen bei der Bank haben, mit einer Entschädigung in Höhe von 90 % der Einlagen rechnen. Die maximale Entschädigung beträgt EUR 20.000,00.
Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, was ist mit den Einlagen über EUR 20.000,00 pas-siert, wie mit Wertpapierdepots zu verfahren ist oder wie sich Kunden verhalten sollen, die bei der Bank einen Kredit, beispielsweise zur Finanzierung eines Immobilienfonds der DBVI, aufgenommen haben.
BSZ® Vertrauensanwalt von Buttlar (Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar) rät allen be-troffenen Bankkunden, sich an eine Anwaltskanzlei zu wenden, die Erfahrungen sowohl im Bankrecht als auch im Insolvenzrecht nachweisen kann.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anleger-schutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2005/2006 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Reithinger Bank“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung









