Ein Volontariat ist eine praxisnahe Ausbildung und überwiegend im journalistischen und medialen Bereich zu finden. Doch auch in den Branchen Kunsthandel, Denkmalpflege und Bibliothekswesen können Volontäre eine bis zu zwei Jahre dauernde Berufsbildung absolvieren. Das mindestens 15 Monate umfassende Volontariat besteht aus branchentypischen Tätigkeiten, die durch schulische Wissensvermittlung begleitet werden. Einen staatlich anerkannten Abschluss erwirbt der Volontär in der Regel nicht. Bei in Medienunternehmen beschäftigten Volontären wird vielfach eine abgeschlossene berufsspezifische Ausbildung – mit Abschluss an einer Journalistenschule oder einer Hochschule – vorausgesetzt.
Volontär – eine allgemeine Definition
Der Ausdruck Volontär ist dem Französischen entlehnt: „voluntaire“ kann mit „Freiwilliger“ übersetzt werden. Ursprünglich umschrieb das Wort „Neigung“ oder „Wille“. Auch im Englischen findet sich eine auch klanglich nahe Entsprechung, die des Volunteers.
Zunächst bezeichnete der Begriff Volontär eine zur Ausbildung angenommene Person, die unentgeltlich arbeitet. Dies wurde in dem früheren § 82a des Handelsgesetzbuchs (HGB) definiert.
Nach dem Inkrafttreten neuer Regelungen durch das Berufsbildungsgesetz (BbiG) sind die Aufgabe und die Beschäftigungsform des Volontärs nicht eindeutig geregelt. Hier ist entscheidend, ob der Volontär eine Arbeitspflicht zu erfüllen hat und diese vertraglich festgehalten ist. In diesem Falle bestimmen die §§ 26, 17 des BBiG, dass diese Arbeit gegen eine Vergütung erfolgen muss. Sollte das Volontariat einem üblichen Arbeitsverhältnis gleichen, ist nach § 612 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine Vergütung zu zahlen, die dem einer vergleichbaren regulären Stelle entspricht, beispielsweise einem Redakteur. In allen anderen Fällen ist die Gestaltung von Arbeitseinsatz und eventueller Vergütung zwischen den Unternehmen und den Volontären frei gestaltbar.
Die Unterschiede zwischen Volontariat und Praktikum
In der Praxis werden beide Bezeichnungen häufig für eine ausbildungsähnliche Beschäftigung verwendet, die sich nicht in einer klassischen „Berufsausbildung“ fassen lässt. Sie können diese auch nicht ersetzen, da sie zu keinem staatlich anerkannten fachlichen Abschluss führen und der Abschluss keine Zugangsberechtigung wie nach einem Ausbildungsberuf darstellt. In der Regel ist für ein Praktikum ein Mindestlohn zu zahlen, in der Praxis finden sich jedoch viele unbezahlte (Kurz-)Praktika.
Im Arbeitsalltag wäre eine Unterscheidung von Praktikant und Volontär, dass beim Erstgenannten grundsätzlich die Ausbildungsinhalte grob umrissen festgelegt werden, beim Volontär hingegen Tätigkeiten nach Bedarf übernommen werden. Für den Gesetzgeber sind diese Unterscheidungen hinsichtlich einer zu erfolgenden Vergütung nicht relevant.
Ein Praktikum ist mitunter Voraussetzung für eine Ausbildung oder ein Hochschulstudium, für ein Volontariat trifft dies nicht zu. Während es möglich ist, mehrere Praktika zu absolvieren, legen die meisten Unternehmen Wert darauf, dass der Bewerber für ein Volontariat noch keine volontäre Ausbildung durchlaufen hat.
Klassische Arbeitsbereiche für Volontäre
Traditionell wurden Auszubildende der kaufmännischen Berufe als Volontäre bezeichnet. Mit der gesetzlichen Neuregelung für Ausbildungsberufe (mit staatlichem Abschluss und Berufsschulbesuchen) werden diese Auszubildenden nun als „Trainee“ eingestellt. Als moderne Variante gibt es in den Bundesländern Programme, die Führungskräften mittels sogenannten „Wirtschafts- und Verwaltungsvolontariaten“ die Möglichkeit bieten, auf Zeit in einem anderen Unternehmen Kompetenzen hinzuzugewinnen und Erfahrungen zu sammeln.
Noch heute führt der Weg in den Kunsthandel als Kurator oder Galerist häufig über ein zweijähriges Volontariat, beispielsweise in einem Auktionshaus. In der Denkmalpflege und im musealen Bereich schließt sich dem Studium meist ein Volontariat in einem Museum oder einer Ausstellungshalle an. Für den höheren Bibliotheksdienst erfolgt in Thüringen die Ausbildung analog zum Referendar anderer Länder als Volontär, allerdings wird die Abschlussprüfung extern an einer Universität abgelegt.
Volontär – Definition für den Medienbereich
In der Regel sind als Volontäre bezeichnete Personen in den publizistischen Bereichen von Print- und Onlinemedien sowie Rundfunk- und Fernsehanstalten tätig. Sie sind dort Auszubildende, die das Handwerk des Journalismus, des Verlagswesens oder der betrieblichen Pressearbeit erlernen.
Die Ausbildung umfasst in der Regel minimal 15 Monate und maximal zwei Jahre und durchläuft alle berufsrelevanten Stationen innerhalb des Medienunternehmens.
Die Schweiz nutzt statt des Begriffs Volontariat die Bezeichnung „Stage“. Die Ausbildungszeit liegt zwischen 18 und 24 Monaten und oftmals ist ein Hochschulstudium die formale Voraussetzung für eine solche Ausbildung.
Österreich kennt keine formalisierte Journalistenausbildung, hier werden Volontariat und Praktikum synonym verwendet, auch die Bezeichnung Redaktionsaspirant ist gebräuchlich.
Voraussetzungen und Formalia innerhalb eines Medien-Volontariats
Für einen Volontär gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Person darf nicht jünger als 18 Jahre sein. Obwohl keine Mindestvorbildung zwingend erforderlich ist, werden Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium bevorzugt. Dadurch liegt das durchschnittliche Alter der meisten Volontäre zwischen 27 und 30 Jahren.
Angehende Journalisten durchlaufen in der Regel nur ein einziges Volontariat, einige Medienunternehmen weisen bei der Bewerbung gesondert darauf hin, dass ein bereits absolviertes Volontariat ein Ausschlusskriterium darstellt. Die Ausbildungszeit für einen Volontär beträgt maximal 24 Monate und kann nicht verlängert werden.
Immer wieder strittig ist die Frage der Vergütung zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Hinterfragt wird, ob ein Volontär in einer Redaktion ohne Tarifbindung mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten sei. Innerhalb der Gesetzgebung ist das Volontariat nicht exakt definiert und daher bleibt unklar, ob die Ausbildung mit einem Praktikum oder einer gesetzlichen Berufsausbildung zu vergleichen sei.
Der Volontär – Ausbildungsinhalte und –formen
In einem Volontariat, für das Tarifvertragsregelungen gelten, durchläuft der Volontär verschiedene Abteilungen und Redaktionen innerhalb des Medienunternehmens, um möglichst den gesamten Ablauf kennenzulernen. Verpflichtend sind die Ressorts Lokales und Politik, ein drittes Ressort kann nach Neigung hinzugewählt werden. Überbetriebliche Bildungsabschnitte von insgesamt mindestens vier Wochen sind verpflichtend, ebenso der innerbetriebliche Bildungsabschnitt von zwei Wochen Dauer.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten orientieren sich an den tarifvertraglichen Vereinbarungen. Hier werden von den Volontären mindestens fünf Stationen absolviert. Private Rundfunk- und Fernsehsender bieten unterschiedliche Konditionen.
Zu einem Volontariat gehören Volontär-Kurse, die die folgenden externen Einrichtungen anbieten:
- Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage
- Akademie der Bayerischen Presse
- Akademie für Publizistik
- Freie Journalistenschule
- Stiftung Journalistenakademie Dr. Hooffacker
- Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses
Für die Schweiz übernimmt diese Kurse das „Medien-Ausbildungs-Zentrum“ und in Österreich das „Kuratorium für Journalistenausbildung“.
Der Arbeitsalltag als Volontär
Häufig entspricht der Arbeitsalltag eines Volontärs dem eines Redakteurs: Eignung und Talent vorausgesetzt, recherchiert er eigenständig, verfasst Artikel oder Pressemitteilungen, bearbeitet Nachrichten und Meldungen oder liefert den Inhalt für Rubriken oder Sendungen.
Allerdings ist dieser Einsatz als Vollmitglied einer Redaktion tarifvertraglich nicht gestattet. Während des Volontariats besucht der Volontär nicht nur Volontärskurse, sondern auch einige Zeit eine mit einer Berufsschule vergleichbare Schuleinrichtung. Beispiele hierfür sind
- die Journalistenschule ifp,
- die Burda-Journalistenschule oder
- die Axel-Springer-Akademie.
Bei der Arbeit in Mantel- und Lokalredaktionen sind zunehmend auch medienübergreifendes Arbeiten und eine Kompetenz im Umgang mit Social Media gefragt.
Vor- und Nachteile eines Volontariats
Die Vorteile als Volontär liegen in der Praxisnähe der Ausbildungszeit und dem weitgehend selbständigen Arbeiten. Das Durchlaufen aller relevanten Bereiche in einem Medienunternehmen bringt verlässliche Erkenntnisse über die eigenen Präferenzen und Fertigkeiten.
Die Nachteile sind die teils hohe Arbeitsbelastung und Verantwortung sowie die unterschiedliche Vergütung. Zudem sind in Zeiten sich personal verschlankender Redaktionen die Perspektiven unsicher und viele Volontäre aus dem Medienbereich wechseln in den Bereich Public Relations, beispielsweise von Wirtschaftsunternehmen.