… Gesetzgeber die Gefährdungshaftung für Anhänger eingeführt und zwar ohne Rücksicht darauf, ob er mit dem ziehenden Fahrzeug verbunden ist oder nicht. Der Halter - auch eines nicht versicherten Anhängers - haftet künftig im Rahmen der Gefährdungshaftung für alle Risiken im verbundenen und nicht verbundenen Zustand. Ausgenommen sind lediglich Anhänger, die hinter Zugfahrzeugen geführt werden, die bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können.Grundsätzlich gilt zukünftig: Wird ein Schaden durch ein Gespann verursacht, dann hat der Geschädigte …