Mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Psychiatrischen Landeskrankenhäuser wurden die Zentren für Psychiatrie (ZfP) im Jahr 1996 als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet. Als Fachkrankenhäuser versorgen sie nicht nur psychisch kranke Menschen mit einem hochprofessionellen Portfolio stationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlungsangebote. Die Aufgabenstellung umfasst auch rehabilitative und pflegerisch-betreuende Leistungen, wie die Entwöhnung von suchtkranken Patienten.