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Zentrales Testamentsregister

Zentrales Testamentsregister

Zentrales Testamentsregister Thomas Diehn Mohrenstrasse 34 10117 Berlin Deutschland E-Mail: j.rueger@bnotk.de Homepage: http://www.testamentsregister.de/ Telefon: 030 38 38 66 0

Über das Unternehmen

Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar 2012 den Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.

Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.

Aktuelle Pressemitteilungen von Zentrales Testamentsregister
Gerichte bereiten sich auf die Einführung des Zentralen Testamentsregister (ZTR) vor
Zentrales Testamentsregister

Gerichte bereiten sich auf die Einführung des Zentralen Testamentsregister (ZTR) vor

Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar 2012 den Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Neben Notaren sind daher auch die Nachlassgerichte verpflichtet, die Verwahrangaben erbfolgerelevanter Urkunden an das ZTR zu übermitteln. Momentan wird die dafür erforderliche Anbindung der Gerichte an das Register vorbereitet. In enger Zusammenarbeit mit den Landesjustizve…
27.10.2011
Notare bereit für das Zentrale Testamentsregister (ZTR)
Zentrales Testamentsregister

Notare bereit für das Zentrale Testamentsregister (ZTR)

Mit der Einführung des Zentralen Testamentsregisters am 01.01.2012 werden alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden elektronisch registriert. Notare, die beispielsweise Testamente oder Erbverträge errichten, melden diese Urkunden mit entsprechenden Verwahrangaben dem Testamentsregister. Daraufhin erhalten sie eine Eintragungsbestätigung, die sie dem jeweiligen Erblasser als Nachweis der Registrierung aushändigen. Die Bestätigung enthält die gespeicherten Verwahrangaben zur Person des Erblassers, zur Art und zum Datum der Urkunde sowie zu d…
13.10.2011
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