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Wolfgang Benedikt-Jansen

Wolfgang Benedikt-Jansen

Wolfgang Benedikt-Jansen Jahnstr. 14 35066 Frankenberg/Eder Tel. 06451/73710 Fax. 06451/737118 Email: w.benedikt-jansen@benedikt-jansen.de www.benedikt-jansen.de

Über das Unternehmen

Wolfgang Benedikt-Jansen ist seit 22 Jahren Rechtsanwalt, Mediator, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Systemcoach. Seit rund 10 Jahren vertritt er schwerpunktmässig Verbraucher in banken- und kapitalmarktrechtlichen Auseinandersetzungen. Insbesondere führt er seither eine Vielzahl von verbraucherschutzrechtlichen Prozessen gegen Banken und Finanzinstitute, insbesondere für die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V., Spalt.

Aktuelle Pressemitteilungen von Wolfgang Benedikt-Jansen
OLG Celle erklärt Darlehensbearbeitungsgebühr für unwirksam
Wolfgang Benedikt-Jansen

OLG Celle erklärt Darlehensbearbeitungsgebühr für unwirksam

Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 14.10.2011 (Az.: 3 W 86/11) die Berechnung eines Bearbeitungsentgeltes für Darlehen für unwirksam erklärt. Die Entscheidung erstritt Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen für die Schutzgemeinschaft der Bankkunden e.V., Spalt. Das OLG Celle hatte in einer Entscheidung vom 02.10.2010 diese Gebühr noch für zulässig erachtet. Nun hat es sich den OLG Bamberg, Dresden, Düsseldorf, Hamm und Frankfurt angeschlossen. Diese hatten auf die Klagen der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. das Bearbeitungsentge…
21.10.2011
OLG Bamberg erklärt überhöhtes Benachrichtigungsentgelt von Sparkasse für unwirksam
Wolfgang Benedikt-Jansen

OLG Bamberg erklärt überhöhtes Benachrichtigungsentgelt von Sparkasse für unwirksam

Das OLG Bamberg hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 19.10.2011 (Az. 3 U 53/11) auf eine Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V., Spalt, ein Entgelt in Höhe von 5.55 Euro für die Unterrichtung eines nicht ausgeführten Überweisungsauftrages, für unwirksam erklärt, das von einer bayerischen Sparkasse erhoben worden ist. Der Bank sei es nur gestattet, die reinen Kosten für die Unterrichtung zu erheben. Dazu zählten nicht Personal- und sonstige Betriebskosten. Dies ist die erste obergerichtliche Entscheidung zu der Zulässigkeit von Be…
20.10.2011
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