Das OLG München hat mit Urteil vom 16.1.2019 darüber entschieden, dass Auskunftsansprüche des Anlegers in einer Personengesellschaft mit Art. 6 DSGVO vereinbar sind.
Stefan Wehmeyer von WEHMEYER RECHTSANWÄLTE, Stuttgart, hat das Urteil und seine Auswirkungen in der Ausgabe 04/2019 der PinG unter dem Titel »Kapitalanlagerecht und DSGVO OLG München zum Auskunftsanspruch des Anlegers auf Daten der mit Anleger« unter datenschutzrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten eingehend analysiert.
PinG - Privacy in Germany - positioniert sic…
28.06.2019
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