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Warm-WirtschaftsRecht Rechtsanwalt Martin J. Warm Fachanwalt Arbeitsrecht / Steuerrecht Alois Lödige Straße 13 33100 Paderborn Telefon 0 52 51 / 14 25 80 Fax 0 52 51 / 14 25 814 www.warm-wirtschaftsrecht.de

Über das Unternehmen

Kurzvorstellung unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei hat ihre Schwerpunkte im Privat- und Wirtschaftsrecht auf der Schnittstelle Recht, Wirtschaft, Steuern.
Mit dieser Spezialisierung betreuen wir mittelständische Unternehmen und Dienstleister aus allen Branchen und Rechtsformen sowie Privatpersonen.
Dabei ist die individuelle Betreuung unserer Mandanten eines unserer wichtigsten Anliegen.
Unser Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen aus dem Einzugsgebiet Hochstift, Paderborner Land, nördliches Sauerland, Nordhessen, Ostwestfalen und Lippe. Darüber hinaus sind wir auch bundesweit tätig. Hierbei unterstützt uns eine kanzleieigene moderne Technologie.
Durch eine gute Erreichbarkeit, eine umgehende Bearbeitung Ihrer Anliegen und durch rechtlich fundierte Praxislösungen trägt unsere Kanzlei den Bedürfnissen ihrer Mandanten Rechnung.
Wir streben langfristige Beziehungen zu unseren Mandanten und Partnern an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit beruhen.
Konzept unserer Kanzlei
• Spezialkanzlei für wirtschaftsrechtliche Fragestellungen
• Schwerpunkte im Privat- und Wirtschaftsrecht auf der Schnittstelle Recht, Wirtschaft, Steuern
• Mandanten: Mittelständische Unternehmen und Dienstleister aus allen Branchen und Rechtsformen sowie Privatpersonen
• Individuelle Betreuung unserer Mandanten
• Kanzleieigene moderne Technologie
• Gute Erreichbarkeit
• Langfristige Beziehungen zu unseren Mandanten und Partnern
• Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit

Aktuelle Pressemitteilungen von warm
Bild: Gesellschaftsrecht, Zivilrecht: Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach HaustürwiderrufsgesetzBild: Gesellschaftsrecht, Zivilrecht: Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach Haustürwiderrufsgesetz
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Gesellschaftsrecht, Zivilrecht: Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach Haustürwiderrufsgesetz

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach dem HaustürwiderrufsG mitder Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit der EU-Richtlinie vereinbar ist. Der Beklagte hat 1991 aufgrund von Verhandlungen, die in seiner Privatwohnung geführt worden sind, seinen Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erklärt. In einem Vorprozess forderte die Klägerin als Geschäftsführerin der GbR vom Beklagten die Zahlu…
13.07.2010
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