SGB II / SGB XII Bezieher haben Anspruch auf einen Mehrbedarf für FFP2-Masken in Höhe von 129 Euro monatlich. Das Sozialgericht Karlsruhe hat am 11.02.2021 ( Az: S 12 AS 213/21) entschieden, das SGB II Bezieher (Hartz4-Bezieher) Anspruch auf einen Mehrbedarf zum Kauf von FFP2-Masken in Höhe von monatlich 129 EUR haben. Denn pro Woche benötigt man mindestens 20 Masken, wenn man den Gesundheitsschutz ernst nimmt. Auf Alltagsmasken oder OP-Masken müssten sie sich nicht verweisen lassen. Diese seien für den Infektionsschutz vor SARS-Cov-2-haltige…
17.02.2021
1
Sie lesen gerade: Wallbruch Presse – Pressemitteilung