Die Experten Armin Benz und Stefan Koch zu den Besonderheiten
denkmalgeschützter Immobilien
Ob Jugendstilvilla oder Fachwerkhaus: Historische Gebäude haben einen ganz besonderen Charme. Wer ein solches Anwesen erwirbt, hat Gespür für das Besondere und übernimmt gleichzeitig viel Verantwortung. Denn wenn diese außergewöhnliche Immobilie nach dem Denkmalschutzgesetz als Baudenkmal eingestuft ist, so muss der Eigentümer sie nach gewissen Regeln behandeln, da an ihrer Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dieser Fall liegt un…
10.05.2017
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