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VisuMed AG

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Pressekontakt VisuMed AG Petra Krämer Arabellastrasse 19a 81925 München Tel. +49 (0) 89 92 80 04 25 Email pk@visumed.de www.visumed.de

Über das Unternehmen

Die VisuMed AG ist auf die Laserbehandlung von Fehlsichtigkeiten spezialisiert. Als deutschlandweiter Marktführer steht das Unternehmen für einen hohen Qualitätsstandard, Komfort und technische Innovation.
Seit 1992 wurden 50.000 erfolgreiche Augenla

Aktuelle Pressemitteilungen von VisuMed AG
Alles für die Augen - Europas Nr. 1 Provider in Laserbehandlungen
VisuMed AG

Alles für die Augen - Europas Nr. 1 Provider in Laserbehandlungen

München, Dezember 2007 - Nach ihrer gesellschaftlichen Verbindung mit der Optical Express Gruppe aus Glasgow belegt die VisuMed AG jetzt die Position des europäischen Marktführers im Bereich der Augenlaserbehand-lung. In Deutschland behauptet das bundesweit agierende Unternehmen diese Stellung schon seit über einem Jahrzehnt. Insgesamt 20 Augenlaserzentren werden derzeit allein zwischen Hamburg und Lindau von dem Qualitätsanbieter betrieben. Durch Synergieeffekte mit dem Mutterkonzern und Anpassungen im Geschäftsmodell der VisuMed können nun …
06.12.2007
Die Erfüllung eines Traums - 20 Jahren Augenlaser-Behandlung
VisuMed AG

Die Erfüllung eines Traums - 20 Jahren Augenlaser-Behandlung

Unglaubliches wurde 1987 aus der Medizin gemeldet. Erstmals hatte es in New Orleans eine Operation gegeben, bei der die Kurzsichtigkeit eines Patienten so behandelt werden konnte, dass er nie wieder eine Sehhilfe brauchte, keine Brille, keine Kontaktlinsen. Nichts weniger als ein Menschheitstraum, die Sehnsucht nach dem freien, unbehinderten Sehen, hatte sich erfüllt. Mit dem Einsatz eines Lasers war es Dr. Marguerite McDonald gelungen, die Lichtbrechung des Auges durch die Abtragung von Hornhautgewebe so zu verändern, dass der Schnittpunkt d…
21.08.2007
Finanzamt nachsichtig: Kosten für's  Augenlasern können geltend gemacht werden
VisuMed AG

Finanzamt nachsichtig: Kosten für's Augenlasern können geltend gemacht werden

Die Nachricht kommt für Fehlsichtige wie gerufen: Die Finanzämter müssen Augenlaser-Behandlungen als „außergewöhnliche Behandlung“ anerkennen und dürfen nicht auf einem amtsärztlichen Attest, das die Notwendigkeit einer solchen Behandlung bescheinigt, bestehen. Damit können die Kosten für den Laser-Eingriff bei der Steuerklärung geltend gemacht werden. Nach Mitteilungen der Oberfinanzdirektionen Münster und Koblenz haben sich auch die Vertreter der Länder auf diese Verfahrenweise geeinigt. Zur Begründung wird die geltende Rechtssprechung des …
26.12.2006
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