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Versicherungsmakler Huissmann

Versicherungsmakler Huissmann

Versicherungsmakler Günther Huissmann Nürnberg Versicherungs- vermittlungs GmbH Spittlertorgraben 29 90429 Nürnberg Tel.: 0911 - 92 61 00 Fax: 0911 - 92 61 0 - 10 info@huissmann.de www.huissmann.de Pressekontakt: Ingo Friedrich

Über das Unternehmen

Wir sind seit 1962 als Versicherungsmakler tätig, verfügen damit über eine langjährige Erfahrung und erstklassige Kontakte zu wichtigen Versicherern.

Als Mitgliedsfirma des Verbandes Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) erfüllen wir die dort festgeschriebenen hohen Qualitätsanforderungen bei der Ausbildung unserer Mitarbeiter und Absicherung der Kundeninteressen.

Unsere Dienstleistung wird von unserer langjährigen freiberuflichen, mittelständischen, gewerblichen und privaten Kundschaft sehr geschätzt. Hohe Fachkompetenz, gegenseitiges Vertrauen, Termintreue und Verlässlichkeit sind die Eckpfeiler unserer Tätigkeit.

Versicherungsvermittlung in Deutschland hat der Abschluss von Versicherungen über Versicherungsvermittler einen hohen Stellenwert. Hierbei wird zwischen Agenten, welche eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften vertreten, und den Versicherungsmaklern, welche im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden und dessen Interessen vertreten, unterschieden.

Wir sind ausschließlich als Versicherungsmakler tätig. Wir halten keine Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften, auch sind Versicherungsgesellschaften nicht an uns beteiligt.

Auswahlkriterien für die Vermittlung von Versicherungsverträgen über 200 Versicherungsgesellschaften allein in Deutschland bieten zehntausende von
Produkten und Tarifen zur Risikoabsicherung an. Betrachtet man zusätzlich den europäischen Markt, werden hieraus hunderttausende von Produkten und Tarifen. Darüber hinaus bieten Versicherer einzelnen Versicherungsvermittlern exklusive Konditionen an. Unser Haus arbeitet - soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder mitgeteilt wurde - auf der Grundlage der nachstehenden Auswahlkriterien mit über 50 Versicherungsunternehmen zusammen:

Der Versicherer ist in Deutschland zugelassen und unterliegt der nationalen Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Versicherer stellt auf den Bedarf von Versicherungsmaklern
abgestimmte Informationen, Arbeitsmittel, Geschäftsabläufe und Ansprechpartner zur Verfügung

Der Versicherer vergütet die übliche Courtage für die Vermittlung von
Versicherungsverträgen

Die Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers ist die Vermittlung des vom Versicherungsnehmer gewünschten Versicherungsschutzes mit der damit verbundenen Beratung. Wir berücksichtigen eine hinreichende Anzahl von Versicherungsunternehmen, um einen geeignetes Produkt empfehlen zu können

Um unseren Kunden eine höchstmögliche Flexibilität einzuräumen, empfehlen wir Jahresverträge mit Verlängerungsklausel. Hierdurch können Sie relativ kurzfristig auf Änderungen im Markt, der Risikoabdeckung und einschätzung reagieren.

Wir nutzen die Dienstleistung der VEMA e.G., einem genossenschaftlichen Zusammenschluss von 400 bundesweit tätigen Versicherungsmaklern.

Wir nehmen dann Ihre Interessen bei der Abwicklung von Schadensfällen, Anpassung des Versicherungsvertrages an geänderte Risiko- und Marktverhältnisse war, soweit Sie bei Bedarf konkret auf uns zukommen.

Maklerauftrag, Maklervollmacht und Datenschutz

Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben.Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind,erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch die Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden zu beauftragen und die notwendige Korrespondenz hierzu zu führen.

Viele Versicherer unterbreiten – insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken - Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten sowie alle risikorelevanten Informationen (insb. Vorschäden und -erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt.

Für uns ist das gegenseitige Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit. Deshalb können Maklervollmacht und Maklerauftrag beidseitig ohne Einhaltung besonderer Kündigungsfristen gekündigt werden.

Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten

Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Leistungsfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Hierzu zählen insbesondere:

Die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages (insbesondere Vorschäden und -erkrankungen, korrekte Versicherungssummen und die Mitteilung gefahrerhöhender Umstände) die Mitteilung von Risikoveränderungen oder.

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20.07.2009
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