'Leben aus der Fülle' e.V.
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Mit Hilfe des Vereins soll das Gesundheitswesens und die Gesundheitspflege im ländlichen Raum verbessert werden, insbesondere durch
a) die Förderung einer naturheilkundlich und ganzheitlich ausgerichteten Medizin und ausgewählter
Heilweisen.
b) die Aufklärung über eine gesundheitsfördernde und erhaltende Lebensweise.
c) die Förderung der Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit.
Die Ziele des Vereins sind überparteilich und überkonfessionell und sollen verwirklicht werden durch
a) den Aufbau von regionalen offenen Gesundheitshäusern mit einem breiten Angebot an medizinischen und naturheilkundlichen Leistungen,
b) Vorträge und Seminare zur Information, sowie zur Aus- und Fortbildung von Therapeuten und Laien,
c) Unterstützung und Koordination von Therapeuten und Institutionen, die dem Zweck des Vereins entsprechen.
d) die Förderung von bedürftigen Patienten, gegen adäquate Eigenleistung, einschl. der Hilfe in der Bewältigung des Alltags und der Nachsorge und
e) den Ausbau einer gemeinschaftsorientierten Infrastruktur zur Ansiedling und Unterbringung von Therapeuten und Patienten.
(3) Außerdem sollen Kunst und Kultur gefördert werden, insbesondere im Havelland und in Liepe. Das soll vor allem geschehen durch:
a) Die Organisation und Durchführung von Konzerten, Theateraufführungen, (Bücher-/Dichter-) Lesungen, Vernissagen, Modeschauen etc.
b) Durch Vorträge und Seminare zur Information sowie zur Aus- und Fortbildung von Künstlern, Musikern aber auch von Kunst- und Musikinteressierten.
c) Vernetzung von Anbietern kultureller Veranstaltungen, die dem Zweck des Vereins und seiner Arbeit entsprechen.
(4) Des Weiteren soll die Jugendhilfe gefördert werden, insbesondere im Havelland und in Liepe.