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Verein für Existenzsicherung e. V.

Verein für Existenzsicherung e. V.

  • Hermann-Löns-Str. 14
    85757 Karlsfeld
    Deutschland

Über das Unternehmen

Der Verein für Existenzsicherung e. V. – Ihre Hilfe bei Schulden

Der Verein für Existenzsicherung e. V. ist eine der führenden Anlaufstellen in Bayern für Schuldner- und Insolvenzberatung. Wir bieten kostenlose Erstberatungen und unterstützen Menschen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, mit Kompetenz, Erfahrung und Empathie.

Mit unserer kostenlosen Online-Schuldenanalyse erhalten Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung Ihrer Lage – anonym, sicher und ohne Verpflichtungen.

Unser Ziel: Menschen in finanzieller Not eine Perspektive geben. Durch gezielte Aufklärung und individuelle Begleitung eröffnen wir Wege zu einem schuldenfreien Neuanfang.

Aktuelle Pressemitteilungen von Verein für Existenzsicherung e. V.
Aktuelle Videos von Verein für Existenzsicherung e. V.
Bild: ? Das Wichtigste zur Gehaltspfändung – verständlich erklärt
Verein für Existenzsicherung e. V.

? Das Wichtigste zur Gehaltspfändung – verständlich erklärt

Wie läuft die Gehaltspfändung ab und was ist dabei zu beachten? Wenn du Schulden hast, kann es passieren, dass ein Gläubiger Zugriff auf dein Gehalt nimmt. Das nennt man Gehaltspfändung. Wie das funktioniert – und worauf du achten solltest – erfährst du hier. ❓ Was ist eine Gehaltspfändung? Die Gehaltspfändung ist ein gesetzlich geregelter Vorgang, bei dem dein Arbeitgeber verpflichtet wird, einen Teil deines Nettoeinkommens direkt an den Gläubiger zu überweisen. Du bekommst dann nur noch den sogenannten unpfändbaren Teil ausgezahlt. ? Wi…
12.06.2025
Bild: Bahnbrechendes Urteil: OLG Köln kippt 3-Jahresfrist für SCHUFA-EinträgeBild: Bahnbrechendes Urteil: OLG Köln kippt 3-Jahresfrist für SCHUFA-Einträge
Verein für Existenzsicherung e. V.

Bahnbrechendes Urteil: OLG Köln kippt 3-Jahresfrist für SCHUFA-Einträge

Dreijährige SCHUFA-Speicherung: Ein Problem für Verbraucher (Von Dr. Thomas Schulte zu OLG Köln vom 10. April 2025 (15 U 249/24)) Viele Verbraucher kennen das Dilemma: Negativeinträge bei der SCHUFA – etwa eine nicht bezahlte Rechnung, die später beglichen wurde – bleiben oft drei Jahre lang gespeichert. Selbst nachdem die Schuld erledigt (vollständig bezahlt) ist, steht der Vermerk noch jahrelang in der Schufa-Auskunft. Für Betroffene kann dies gravierende Folgen haben: Ein längst beglichener Zahlungsrückstand wirkt wie ein Makel auf der B…
03.06.2025
Bild: "Verein für Existenzsicherung e.V.: Abzocke durch Banken bei P-Konten aufgedeckt"
Verein für Existenzsicherung e. V.

"Verein für Existenzsicherung e.V.: Abzocke durch Banken bei P-Konten aufgedeckt"

Karlsfeld, Datum: Der renommierte Verein für Existenzsicherung e.V. macht auf Missstände im Umgang von Banken mit Pfändungsschutzkonten (P-Konten) aufmerksam. Ein entscheidender Schwerpunkt sind unzulässige Erhöhungen von Kontoführungsgebühren und Leistungseinschränkungen, die den betroffenen Kunden das Leben erschweren. Die Manipulation durch Banken Bei der Insolvenzberatung erhalten die Experten des Vereins vermehrt Beschwerden von Mandanten, die bei ihren jeweiligen Banken unzulässige Kontoführungsgebühren und Leistungseinschränkungen er…
20.05.2025
Heute schon günstige Zinsen für auslaufende Immobiliendarlehen sichern
Verein für Existenzsicherung e. V.

Heute schon günstige Zinsen für auslaufende Immobiliendarlehen sichern

Viele Immobilienbesitzer haben in der Vergangenheit Darlehen mit einer 5-jährigen oder 10-jährigen Laufzeit abgeschlosssen, deren Zinssatz bei ca. 5 % lag. Heute können Immobiliendarlehen bei guter Bonität und erstrangiger Beleihung bereits ab 0,9 % abgeschlossen werden. Immer wieder erhalten wir Anfragen, ob Immobiliendarlehen frühzeitig gekündigt werden können und zu günstigeren Konditionen abgeschlossen werden können. Dies geht in den meisten Fällen nicht. Eine Lösung ist das sogenannte Forwerd-Darlehen. Dadurch können Darlehensnehmer d…
25.10.2016
Regelinsolvenz: DER Neustart für Selbstständige mit Schulden
Verein für Existenzsicherung e. V.

Regelinsolvenz: DER Neustart für Selbstständige mit Schulden

Viele Selbstständige haben das gleiche Problem: Endlich läuft das Geschäft, die Einnahmen sind kostendeckend und auch ein anständiger Unternehmerlohn wäre drin. Eigentlich – wären da nicht die hohen (Alt)-Schulden aus der Anfangszeit – oder die erdrückenden Steuerforderungen vom Finanzamt. Ob Umsatz-, Gewerbe- oder Einkommensteuer, der Fiskus kassiert kräftig ab, häufig auch mit viel zu hohen Schätzungen. Aus Angst vor dem drohenden Vollstreckungsbeamten und einer Gewerbeuntersagung werden oft viel zu hohe Ratenzahlungen vereinbart – neue S…
01.06.2015

Aktuelle Videos von Verein für Existenzsicherung e. V.
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Lange Wartezeiten bei karikativen Schuldnerberatungen

Sie stecken in Schulden und sind schon seit geraumer Zeit bei der Schuldnerberatung der AWO – doch es geht einfach nicht voran? Damit sind Sie nicht allein. Viele wenden sich an karitative Beratungsstellen wie AWO, Caritas oder Diakonie und stehen dann vor endlos langen Warteschleifen. Die Nachfrage nach Schuldnerberatung ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Steigende Lebenshaltungskosten, Zinsbelastungen und wirtschaftliche Unsicherheiten zwingen immer mehr Menschen dazu, Unterstützung zu suchen. Doch die Wartezeiten von mehreren Monaten bis über ein Jahr auf ein Erstgespräch sind keine Seltenheit mehr. Verfahren ziehen sich in die Länge, und geplante gerichtliche Schuldenbereinigungsversuche oder gar Insolvenzverfahren können erheblich verzögert werden. Leider wachsen die Schulden in dieser Zeit weiter, der Druck steigt und die gesamte Lebenssituation verschlechtert sich oft. Doch es gibt einen Hoffnungsschimmer: der Verein für Existenzsicherung, kurz VfE, verfolgt einen anderen Ansatz. Hier finden Sie schnelle und zielgerichtete Hilfe ohne jahrelanges Warten. Sie erhalten umgehend einen Beratungstermin, Ihre Unterlagen werden sofort gesichtet und eine klare Strategie erstellt, sei es für eine außergerichtliche Einigung oder eine Insolvenz. Sie werden dabei von Anfang bis zur Restschuldbefreiung begleitet. Während Sie bei karitativen Stellen möglicherweise auf Hilfe warten, ist der VfE bereit, Ihnen rasch, professionell und lösungsorientiert aus der Schuldenfalle zu helfen. In akuten Fällen können Sie es sich nicht leisten, noch weitere Monate oder gar Jahre zu verlieren.
30.11.2025
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Sind Unterhaltsschulden pfändbar?

Wer eine Privatinsolvenz in Erwägung zieht, hofft auf einen vollständigen Neustart seiner Finanzen. Doch gerade beim Thema Unterhalt bleibt vieles bestehen, wenn Pflichtwidrigkeiten ins Spiel kommen. Grundsätzlich können Unterhaltsschulden, wie andere Forderungen, im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Lagen jedoch bei der Nichtzahlung vorsätzliche Pflichtverletzungen vor, bleiben diese Schulden auch nach der Insolvenz bestehen. Das bedeutet, die Schulden sind weiterhin eintreibbar, sowohl beim Kindes- als auch beim Ehegattenunterhalt – entscheidend ist das Verhalten des Schuldners. Auch während der Insolvenz müssen laufende Unterhaltsverpflichtungen erfüllt werden, da diese von der Restschuldbefreiung unberührt bleiben. Falls Sie unverschuldet Ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen konnten, besteht eine realistische Chance auf Befreiung von den Altlasten. Wichtig ist die genaue Prüfung der Umstände und des Verhaltens des Schuldners, um im Verfahren die richtigen Weichen zu stellen.
29.11.2025
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Pfändungsfreistellung Nachzahlung Krankengeld

Wussten Sie, dass Sie Nachzahlungen von Krankengeld oder Verletztengeld auf einem pfändungssicheren Konto schützen können? Viele sind sich dessen nicht bewusst und verlieren somit wichtige Gelder an Gläubiger. Wenn diese Nachzahlungen auf ein P-Konto überwiesen werden und den monatlichen Freibetrag überschreiten, könnten sie ohne rechtzeitiges Handeln an Gläubiger ausgezahlt werden. Doch es gibt einen Weg, dies zu verhindern. Krankengeld und Verletztengeld gelten grundsätzlich als pfändbare Lohnersatzleistungen. Der Freibetrag auf einem P-Konto liegt seit dem 1. Juli 2024 bei 1.499,99 Euro. Überschreiten hohe Nachzahlungen diesen Betrag, müssen Banken die Differenz an Gläubiger abführen. Doch es gibt die Möglichkeit, den Schutz dieser Zahlungen zu beantragen. Ein individueller Antrag beim Vollstreckungsgericht kann sicherstellen, dass der Nachzahlungsbetrag unpfändbar ist, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dafür müssen Betroffene schnell reagieren und entsprechende Nachweise wie den Bescheid der Krankenkasse und aktuelle Kontoauszüge vorlegen. Ein gerichtlicher Beschluss kann dann erwirken, dass die Nachzahlungen geschützt sind. Schuldnerberatungen raten dazu, sich frühzeitig informieren zu lassen, um finanzielle Härten zu vermeiden. Der Verein für Existenzsicherung empfiehlt, sofortige Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Lassen Sie nicht zu, dass wichtige Sozialleistungen verloren gehen!
27.11.2025
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Abzocke durch RA

Achtung bei der Schuldenberatung: Ein aktueller Fall aus München zeigt, wie ein Anwaltshonorar zur Kostenfalle werden kann. Ein Mandant sollte über 8.500 Euro für zwei nutzlose Briefe bezahlen, während Verbraucherschützer vor sittenwidrigen Honoraren warnen. Bei einer Schuldsumme von 90.000 Euro vereinbarte der Anwalt ein Pauschalhonorar von 8 % plus Steuern, ohne nennenswerte Leistung zu erbringen. Problematische Vertragsklauseln, die doppelte Gebühren ermöglichen, wurden enthüllt. Experten raten zu großer Vorsicht: Achten Sie auf überhöhte Honorare, fehlende Erfolgsklauseln und uneindeutige Zusatzregelungen. Betroffene sollten umgehend widersprechen, die Rechtsanwaltskammer einschalten und sich eine Zweitmeinung einholen.
24.11.2025
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Kindesunterhalt und Restschuldbefreiung

Wussten Sie, dass Privatinsolvenzen nicht automatisch alle Schulden beseitigen? Gerade bei Unterhaltsschulden ist Vorsicht geboten. Wenn der Schuldner seine Pflichten vorsätzlich verletzt hat, bleiben diese Schulden bestehen. Das heißt, Sie müssen weiterhin zahlen. Rückstände beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt können zwar in die Insolvenz einbezogen werden, aber nur, wenn keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt. Wenn der Schuldner zahlungsfähig war und seine Pflicht kannte, aber bewusst nicht gezahlt hat, bleiben die Schulden bestehen. Während der Insolvenz bleibt der laufende Unterhalt bestehen, und neue Schulden werden nicht erlassen. Der Gläubiger muss aktiv werden, um zu verhindern, dass diese Schulden erlassen werden, indem er die vorsätzliche Verletzung nachweist. Dies betrifft alle Arten von Unterhalt, sei es für Kinder oder Ehegatten. Denken Sie daran, die Privatinsolvenz kann ein Neustart sein, aber nur, wenn Sie Ihre Verpflichtungen erfüllen.
18.11.2025
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Warnung vor unseriösen Schuldnerberatungen

Heute stehe ich vor Ihnen, um Ihnen eine wichtige Warnung bezüglich der Schuldenberatung im Internet weiterzugeben. Immer mehr Verbraucher suchen nach Lösungen für ihre finanzielle Situation, aber Vorsicht ist geboten. Viele sogenannte kostenlose oder besonders erfolgreiche Beratungen entpuppen sich als teure Fallen, die monatliche Raten zwischen 400 und 900 Euro kosten – ohne wirkliche Entschuldung. Der Verein für Existenzsicherung e.V. rät dazu, solche Angebote genau zu prüfen. Echte und faire Schuldenberatung bedeutet klare Pauschalen, keine versteckten Kosten und realistische Hilfe auf dem Weg zur finanziellen Unabhängigkeit. Vermeiden Sie Anbieter, die nicht transparent ihre Leistungen und Kosten offenlegen. Setzen Sie auf Seriosität und nutzen Sie sichere Alternativen wie staatliche Beratungsstellen. Geben Sie uns Ihr Vertrauen und erhalten Sie die Unterstützung, die Sie wirklich weiterbringt. Denken Sie daran: Eine gute Schuldenberatung verlangt keine unrealistischen Erfolgsversprechen und gibt klare, nachvollziehbare Unterstützung.
11.11.2025
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Weihnachtsgeld und Insolvenz

Stellen Sie sich vor, Sie freuen sich auf das Weihnachtsgeld und plötzlich sind Sie in einem Insolvenzverfahren. Was passiert mit Ihrem Geld? Der Verbraucherschutzverein für Existenzsicherung erklärt: Bis zu 780 Euro Ihres Weihnachtsgeldes sind geschützt und unpfändbar. Der rechtliche Hintergrund dafür ist die Zivilprozessordnung. Alles, was Sie darüber hinaus erhalten, muss genau überprüft werden. Ein interessantes Beispiel: Verdienen Sie 2.000 Euro netto und erhalten zusätzlich 1.000 Euro Weihnachtsgeld, sind nur bestimmte Anteile pfändbar. Aber Achtung, wie die Pfändung erfolgt, macht einen Unterschied. Bei einer Lohnabtretung berücksichtigt der Arbeitgeber den Schutzbetrag. Auf einem P-Konto jedoch müssen Sie selbst aktiv werden und rechtzeitig einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen. Jeder Fall ist individuell, daher lohnt sich professionelle Beratung. Noch Fragen offen? Der Verbraucherschutzverein rät: Kontaktieren Sie eine Schuldnerberatung oder den VfE. Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Weihnachtsbonus unter den Baum des Insolvenzverwalters wandert.
07.11.2025
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Bürgerkonto

Viele Menschen wissen nicht, dass Banken bei einer schlechten SCHUFA ein reguläres Girokonto verweigern können. Doch hier kommt das Basiskonto ins Spiel: Banken müssen auf Antrag ein solches Konto anbieten, um niemanden vom bargeldlosen Zahlungsverkehr auszuschließen. Dank des Zahlungskontengesetzes haben Sie also einen Anspruch, auch bei negativer SCHUFA ein Basiskonto zu eröffnen. Dieses bietet grundlegende Funktionen wie Überweisungen und Lastschriften, auch wenn die Gebühren oft höher ausfallen. Interessant ist, dass manche Direktbanken und Fintechs sogar reguläre Konten ohne SCHUFA-Prüfung anbieten. Also, informieren Sie sich, fordern Sie Ihr Recht ein und prüfen Sie Alternativen. So bleibt niemand ohne Konto stehen – unabhängig von der SCHUFA!
04.11.2025
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Geschäftsübernehme

Herzlich willkommen zu unserem heutigen Video. Ein spannendes Thema steht auf der Agenda: Kann eine Ehefrau durch die Eröffnung eines neuen Restaurants alte Schulden ihres insolventen Ehemannes übernehmen? Die Antwort? Nein, nicht automatisch. Die Ehefrau, die ein neues Unternehmen gründet, übernimmt nicht einfach die Schulden des insolventen Gatten. Wichtig ist, die rechtliche Trennung klar zu verstehen: Der Mann bleibt der Schuldner, während die Frau ein komplett neues Unternehmen führt. Selbst die Beibehaltung des alten Namens führt in diesem Fall nicht zur Übernahme der alten Schulden. Doch Achtung: Komplexe Ausnahmen können auftreten, etwa wenn der Insolvenzverwalter wesentliche Vermögensteile verkauft oder Umstandsmanöver nachweisbar sind. Um sicherzugehen, sollte jede Übernahme sorgfältig geprüft werden. Eine klare und saubere Trennung zwischen den Finanzen und rechtlichen Rahmenbedingungen von altem und neuem Geschäft ist entscheidend, um rechtliche Haftungsfragen zu klären. Schauen Sie sich genauer an, wie diese Neugründung umgesetzt werden kann, damit Schulden nicht zum Problem werden.
03.11.2025
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Kontopfändung und P-Konto

Stellen Sie sich vor, Sie sind verschuldet und es droht eine Kontopfändung. Was nun? In Deutschland gibt es das Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, das finanzielle Sicherheit trotz Pfändung bietet. Aber wussten Sie, dass man diesen Schutz sogar erweitern kann? Seit dem 1. Juli 2023 sind 1.410 Euro pro Monat automatisch vor Pfändungen geschützt. Doch für unpfändbare Beträge wie Kindergeld oder Pflegegeld gibt es die Möglichkeit, diese zusätzlich zu sichern. Dafür reicht häufig eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Ein P-Konto kann pro Person nur einmal geführt werden und darf nicht mehr kosten als ein normales Girokonto. Es gibt auch die Ansparregelung, mit der Sie Guthaben über den Freibetrag hinaus für bis zu drei Monate behalten können. Wenn Sie Unterhaltspflichten haben, erhöht eine Freibetragserhöhung Ihren Schutz. Das Pfändungsschutzkonto ist ein essenzielles Instrument, um das finanzielle Existenzminimum zu bewahren und hilft entscheidend bei der Bewältigung von Schulden.
31.10.2025
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Verein für Existenzsicherung e.V. Schuldenberatung

Stellen Sie sich vor, eine Organisation, die Ihnen in finanziellen Notlagen hilft, existiert bereits. Der Verein für Existenzsicherung, kurz VfE, ist genau solch ein Ort. Unabhängig und gemeinnützig, seit seiner Gründung setzt er sich dafür ein, dass Sie faire Chancen auf soziale Teilhabe und wirtschaftliche Selbstbestimmung erhalten. Ihr Hauptziel: Überschuldung verhindern und existierende Schuldenprobleme lösen. Stellen Sie sich vor, Ihre rechtlichen und sozialen Belange werden gleichermaßen gewürdigt – genau das bietet Ihnen der VfE mit einer kostenlosen Erstberatung und Unterstützung bei Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren. Noch mehr? Ja! Verhandlungen mit Gläubigern und Aufklärung zu Schuldnerrechten sind ebenso Teil des Angebots. Unabhängig, neutral und respektvoll. Egal, ob Privatpersonen, Selbstständige oder Kleinunternehmer – der VfE richtet sich an alle in finanzieller Schieflage. Und nicht nur das, der VfE engagiert sich zusätzlich in der Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein für Schuldnerproblematiken zu schärfen und Verbraucherrechte zu stärken. Finden Sie bei uns die Unterstützung, die Sie verdienen.
31.10.2025
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Kindesunterhalt vor Pfändung schützen

Stellen Sie sich vor, Sie möchten den Kindesunterhalt vor Pfändungen schützen. Wichtiger Punkt: Dieser Unterhalt gehört dem Kind. Ein Lebensnotwendiges Recht, keine Einkunft des betreuenden Elternteils. Der Schutz des Unterhalts ist gesetzlich geregelt, um den Zweck zu wahren. Ein P-Konto, also ein Pfändungsschutzkonto, bietet hierfür immense Vorteile. Jeder kann sein Girokonto in ein solches P-Konto umwandeln lassen. Es garantiert einen Basisschutz, doch für den vollen Schutz des Unterhalts müssen die Freibeträge eventuell erhöht werden. Zwei Hauptoptionen existieren: Eine P-Konto-Bescheinigung für den pauschalen Freibetrag oder ein Antrag auf speziellen Schutz beim Vollstreckungsgericht. Die P-Konto-Bescheinigung ist schnell und zuverlässig. Deckung von Unterhaltsvorschüssen muss ebenfalls berücksichtigt werden. Wenn der pauschale Schutz nicht ausreicht, wird das Vollstreckungsgericht bemüht. Der Antrag zur Festsetzung eines höheren Freibetrags muss gut dokumentiert sein, um den individuellen Bedarf nachzuweisen. So sichern Sie, dass der Kindesunterhalt optimal geschützt bleibt.
29.10.2025
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