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Dirk Friedrich Hauptstr. 98 63110 Rodgau Tel.: 06106/15379 E-Mail: freid749@aol.com

Über das Unternehmen

Ausgangspunkt für die Gründung des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) wa­ren das Unrecht und die massiven Menschenrechtsverletzungen, die Kindern und Jugend­lichen vor allem in den 40er bis in die 70er Jahre in kirchlichen und staatlichen Säuglings­heimen, in Kinderheimen, Erziehungsheimen und in Heimen für Kinder mit Behinderungen in der BRD und der DDR widerfahren sind.
Die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder hat als ehemaliges Heimkind unterschiedliche Heimformen durchlaufen. Die Mitgliederzahl liegt z.Z. bei ca. 500 – mit steigender Tendenz. Der VEH e.V. ist nach den Iren der international größte Zusammenschluss ehe­maliger Heimkinder und die Mitglieder leben über die ganze Bundesrepublik verstreut, in fast allen europäischen Ländern, den USA und Australien.
Der Verein wurde am 14. Oktober 2004 in Idstein am Taunus gegründet und ist in Aachen im das Vereinsregister eingetragen. Im Verein sind vor allem Menschen organisiert, die in der Zeit von 1945 bis 1985 in Heimen gelebt haben.
Der VEH e.V. möchte allen ehemaligen Heimkindern eine Plattform bieten, um mit ihren An­liegen an die Öffentlichkeit zu treten.

Aktuelle Pressemitteilungen von VEH
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Finden Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie begleitet. Dies könnte später mal von Bedeutung für Sie sein - wenn Sie nämlich eine Zeugin oder einen Zeugen benötigen. Weisen Sie bei dem ersten „Beratungsgespräch“ die/den SachbearbeiterIn darauf hin, dass Sie von jedem Gespräch dieser Art ein Besprechungsprotokoll haben wollen. Wenn Sie nun Geld aus dem Fonds bekommen können und wollen, erhalten aber gleichzeitig Transferleistungen (ALG II, auch HARTZ IV genannt oder eine Grundsicherung zur Rente), sollten Sie unbedingt folgendermaßen vor…
07.05.2012
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Wir wollen ihre Almosen nicht!

In den Medien heißt es wieder und wieder: Es wird Entschädigungszahlungen geben, es wird Wiedergutmachungen geben. Und dazu schwirren auch gleich Zahlen durch den Blätterwald: Bis zu 10.000 Euro seien möglich... DIE WAHRHEIT SIEHT LEIDER SEHR VIEL TRAURIGER AUS: Es gibt keine Entschädigungen, es gibt keine Wiedergutmachungen! Es wird allenfalls – bei nachgewiesener Bedürftigkeit – Hilfeleistungen geben. Sachleistungen. Kein Bargeld! Also: der eine bekommt eine Brille, der zweite einen Stützstrumpf, für den dritten ist eventuell eine Gehhilfe…
13.12.2011
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