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VDFA (Verband Deutscher Ferienhaus-Agenturen e.V.)

VDFA (Verband Deutscher Ferienhaus-Agenturen e.V.)

Ansprechpartner bei Rückfragen: Ferienhausverband VDFA, Präsidentin Christina Olboeter-Zorn, Tel.: +49 (0) 22 41 / 846 78 08, E-Mail: praesident@vdfa.de oder presse@vdfa.de KHL Tourism & Lifestyle Consulting, Karl-Heinz Limberg, +49 (0) 211 210 98 999, E-Mail: karl-heinz@khl-tourism-consulting.com Herausgeber: Ferienhausverband VDFA, Mendener Straße 63, 53757 Sankt Augustin, Tel.: +49 (0) 22 41 / 84 678 08, Fax: +49 (0) 22 41 / 84 687 38, E-Mail: info@vdfa.de , Web: www.vdfa.de oder www.ferienhausverband.de

Über das Unternehmen

Der VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e. V.) vertritt die Interessen von inhabergeführten und in Deutschland ansässigen Ferienhausagenturen. Die Mitgliedsagenturen bieten derzeit Ferienobjekte in Deutschland und Europa an. Der 1997 gegründete Verband mit Sitz in Eislingen hat sich zur Einhaltung hoher Qualitätsrichtlinien verpflichtet. Alle Mitgliedsagenturen sind rechtlich geprüft und verpflichten sich zu einer regelmäßigen Kontrolle der Ferienobjekte vor Ort. Somit sind für die Verbraucher eine objektive und ehrliche Darstellung der Feriendomizile und ein Höchstmaß an Buchungssicherheit gegeben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.vdfa.de

VDFA Ferienhausverband: mit den Spezialisten sicher in den Urlaub!

Aktuelle Pressemitteilungen von VDFA (Verband Deutscher Ferienhaus-Agenturen e.V.)
Bild: Ein frischer Wind weht durch den VDFA
VDFA (Verband Deutscher Ferienhaus-Agenturen e.V.)

Ein frischer Wind weht durch den VDFA

Ferienhausagenturen stellen sich den veränderten Herausforderungen Sankt Augustin, 28.04.2015 – Es tut sich was beim VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e. V.). Weil die Ferienhausbranche in den letzten Jahren einen grundlegenden Wandel durchlaufen hat, richtet sich der Verband neu aus und passt sich den Marktgegebenheiten an, ohne die eigenen Stärken zu vernachlässigen. Auch dank starker Partner wird der VDFA attraktiv für neue Mitglieder. Wer schon einmal in einem großen Supermarkt war, kennt das Problem: Statt sich über die riesi…
04.05.2015
Bild: Zahlungsmodalitäten bei Ferienhausbuchungen - VDFA bezieht Stellung zum Urteil des BGH
VDFA (Verband Deutscher Ferienhaus-Agenturen e.V.)

Zahlungsmodalitäten bei Ferienhausbuchungen - VDFA bezieht Stellung zum Urteil des BGH

Sankt Augustin, 02.03.2015 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt: Reiseveranstalter dürfen bei der Buchung nur in begründeten Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung verlangen. Zudem verwarf der BGH im konkreten Fall eine Frist, die die Zahlung des Restreisepreises noch vor dem Zeitpunkt von 30 Tagen vor Reisebeginn vorsah, erachtete aber die Vereinnahmung des Restbetrags bis 30 Tage vor Reisebeginn als angemessen. Dieses Urteil, das grundsätzlich zu begrüßen ist, hat ein großes Medienecho hervorgerufen, aber l…
02.03.2015
Bild: Immer noch Sicherheitslücken bei Ferienhaus-Portalen: VDFA plädiert für strengere Regeln
VDFA (Verband Deutscher Ferienhaus-Agenturen e.V.)

Immer noch Sicherheitslücken bei Ferienhaus-Portalen: VDFA plädiert für strengere Regeln

Sankt Augustin, 16.10.2014 – Mängel bei der gebuchten Unterkunft und schlechtes Wetter zählen zu den klassischen Elementen eines misslungenen Urlaubs. Manchmal fängt der Ärger sogar schon vor der Anreise an, denn die Raffinesse der Internetbetrüger hat zugenommen. Auch 2014 gab es wieder viele geschädigte Urlaubsgäste. Trotzdem verzichten einige Reiseportale auf elementare Sicherheitsmaßnahmen und weisen im Schadensfall die Verantwortung von sich. Der VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) setzt sich dafür ein, dass verbindliche Mi…
20.10.2014
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