Die Kanzlei MEK Rechtsanwälte bietet Beratung in allen Phasen des Bauens – von der Idee über die Realisierung bis zur Vermarktung. Die Teams in Frankfurt und München sind auf das öffentliche und private Baurecht, das Architekten- und Ingenieurrecht,
Käufer oder Bauherren von Immobilien können von Architekten, auch wenn sie diese nicht selber beauftragt haben, Schadensersatz für falsche Bautenstandsberichte fordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung festgelegt (Urteil vom 25. September 2008, Az.:VII ZR 35/07). „Im konkreten Fall bestand ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Bauträger und dem Architekten“, erläutert Rechtsanwalt Christoph Lichtenberg von MEK Rechtsanwälte in München. „Die Schutzwirkung eines solchen Vertrages hat der BGH jetzt ausdrückli…
13.11.2008
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