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Usebach

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usebach.immobilien Salomonsgasse 6 50667 Köln Tel: 0 22 1 95 81 4321 EMail: immobilien@usebach.koeln Web: https://www.usebach.immobilien

Über das Unternehmen

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. ist Diplom-Jurist mit erstem juristischem Staatsexamen, sowie Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt mit zweitem juristischem Staatsexamen.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. hat eine kaufmännische Medienausbildung, sowie eine umfangreiche Tätigkeit als Journalist, Redakteur, Pressereferent und Künstlermanager vorzuweisen.
Zudem kann Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. auf einen breiten immobilienfachlichen und immobilienrechtlichen über 10-jährigen Erfahrungsschatz (seit 2008) als Immobilienmakler und Immobilienverwalter mit Gewerbeerlaubnis nach § 34c zurückgreifen.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. kann einen Masterabschluss der Rechtswissenschaften vorweisen.

Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. hat seit dem Jahr 2017 die Zulassung als Rechtsanwalt und vertritt Eigentümer von Immobilien im Immobilienrecht, Mietrecht, Baurecht und Nachbarschaftsrecht.

Zudem hat Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. an zahlreichen Vermittlungen und Verkauf (Real Estate) von Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern, Gewerbeobjekten, Wohnungen und Grundstücken mitgewirkt.

Regelmäßig finden Sie Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. in den Medien, so beispielsweise beim Nachrichten-TV-Sender N-TV, dem Radio-Sender WDR2 oder der Print-Zeitung WAZ.

Aktuelle Pressemitteilungen von Usebach
Bild: Lollapalooza-Festival 2019: Veranstalter musste Ersatzunterkünfte für Anwohner bereitstellenBild: Lollapalooza-Festival 2019: Veranstalter musste Ersatzunterkünfte für Anwohner bereitstellen
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Lollapalooza-Festival 2019: Veranstalter musste Ersatzunterkünfte für Anwohner bereitstellen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.06.2020 zum Aktenzeichen 10 K 349.19 entschieden, dass der Veranstalter des Lollapalooza-Festivals 2019 zu Recht verpflichtet worden ist, den vom Lärm besonders betroffenen Nachbarn eine angemessene Ersatz-Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 37/2020 vom 09.07.2020 ergibt sich: Die Klägerin ist Veranstalterin des Lollapalooza-Festivals. Das zweitägige Festival fand 2019 im Berliner Olympiastadion statt. Die hierfür erforderliche lärmschutzrecht…
13.07.2020
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