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Unfallopfer-Netz

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Wohlgemerkt kann es bei zu häufiger Einnahme von Schmerzmitteln, bei der Einnahme von verschiedenen Schmerzmitteln zu schweren Folgeschäden kommen. Paracetamol kann einen Leberschaden, ja sogar lebensgefährliche Leberschäden hervorrufen. Innere Organe wie Magen, Darm und Nieren können schwere Schäden bei übermässigen Schmerzmittelgebrauch davontragen. Auch können Schmerzmittel über ernsthafte Erkrankungen hinwegtäuschen. Das Warnsymptom des menschlichen Körpers, der Schmerz, hat einen Grund. Solange nicht feststeht, ob sich eine ernsthafte Erkrankung wie Tumor, eingeklemmte Nerven hinter den Schmerzen verbirgt, ist es fatal den Patienten zu raten, sich selbst mit Schmerzmittel zu behandeln. Bei einer Einklemmung von Nerven ist in erster Linie eine weitere Schädigung des Nervs zu verhindern, bevor dieser völlig zerstört wird. Auch ist eine Suchtgefahr bei codeinhaltigen Schmerzmittel nicht von der Hand zu weisen.  

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Gerade die Kopfschmerzgesellschaft betont immer wieder, dass eigenmächtige Schmerzmitteleinnahme zu schmerzmittelbedingtem Kopfschmerz führen kann. Von daher darf es verwundern, gerade aus diesem Kreis eine solche, unserer Meinung nach kurzsichtige, unkritische Empfehlung zu vernehmen. Vielmehr sollte bei wiederkehrenden Kopfschmerzen ein Arzt aufgesucht werden und diesem die weitere Behandlungsform überlassen werden.Unfallopfer-Netz e.V.www.unfallopfer-netz.de

Aktuelle Pressemitteilungen von Unfallopfer-Netz
Empfehlung der DMKG (Deutsche Migräne und KopfschmerzGesellschaft) für Patienten gefährlich
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Empfehlung der DMKG (Deutsche Migräne und KopfschmerzGesellschaft) für Patienten gefährlich

  Patienten sollten nicht Rat der Deutschen Migräne- und KopfschmerzGesellschaft befolgen Nach Angaben der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) kann man bei Kopfschmerzen „ruhig zu Schmerzmitteln greifen“. Desweiteren wurde veröffentlicht: „gegen eine Selbstbehandlung mit frei verkäuflichen Schmerzmittel seie nichts einzuwenden.“ Diese Aussagen die in den letzten Tagen in mehreren Zeitschriften verkündet wurde kann so nicht stehen bleiben.  
01.01.2004
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