Ohne viel Aufsehen zu erregen wurde am Anfang des Jahres die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige eingeführt.
Seit dem 1.2.2006 hat, wer selbstständig ist oder sich selbstständig macht, unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern. Die Bezeichnung "freiwillige Weiterversicherung" macht schon deutlich: Sie ist nur für Leute gedacht, die schon vorher, z.B. als Arbeitnehmer, Ersatzdienstleistende, Auszubildende, etc. pflichtversichert waren.
Zun…
07.03.2006
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