Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche und praktische Pflege und Fortbildung des deutschen Steuerstrafrechts, insbesondere durch
- Information von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Mitarbeiter der Finanzbehörden
- Durchführung von Vortragsreihen, Seminaren und Tagungen
- Förderung wissenschaftlicher Puplikationen über das Steuerstrafrecht