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Verbandskontakt: Dr. Holger Mühlbauer TeleTrusT Deutschland e.V Geschäftsführer Chausseestraße 17 10115 Berlin Tel.: +49 30 / 40 05 43 10 holger.muehlbauer@teletrust.de www.teletrust.de Pressekontakt: Sebastian Thümmel index Agentur für strategische Öffentlichkeitsarbeit und Werbung GmbH Zinnowitzer Straße 1 10115 Berlin Tel.: +49 30 / 390 88 190 s.thuemmel@index.de www.index.de

Über das Unternehmen

TeleTrusT Deutschland e.V.

Der IT-Sicherheitsverband TeleTrusT Deutschland e.V. wurde 1989 gegründet, um verlässliche Rahmenbedingungen für den vertrauenswürdigen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik zu schaffen. TeleTrusT entwickelte sich zu einem bekannten Kompetenznetzwerk für IT-Sicherheit. Heute umfasst TeleTrusT mehr als 100 Mitglieder aus Industrie, Wissenschaft, Forschung und öffentlichen Institutionen sowie Partnerorganisationen aus Deutschland und Europa. In Projektgruppen zu aktuellen Fragestellungen der IT-Sicherheit und des Sicherheitsmanagements tauschen die Mitglieder ihr Know-how aus. TeleTrusT äußert sich zu politischen und rechtlichen Fragen, organisiert Veranstaltungen und Veranstaltungsbeteiligungen und ist Trägerorganisation der "European Bridge CA" (Bereitstellung von Public-Key-Zertifikaten für sichere E-Mailkommunikation) sowie des Zertifikates "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI).

Aktuelle Pressemitteilungen von TeleTrus
Bild: TeleTrusT: Steuervereinfachungsgesetz definiert qualifizierte Signatur als anerkanntes eInvoicing-VerfahrenBild: TeleTrusT: Steuervereinfachungsgesetz definiert qualifizierte Signatur als anerkanntes eInvoicing-Verfahren
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TeleTrusT: Steuervereinfachungsgesetz definiert qualifizierte Signatur als anerkanntes eInvoicing-Verfahren

Berlin, 09.03.2011 – Die im IT-Sicherheitverband TeleTrusT Deutschland e.V. organisierten Signaturanwendungs-Hersteller begrüßen in einer Stellungnahme das vom Bundeskabinett beschlossene "Steuervereinfachungsgesetz". Mit dem Gesetz setzt die Regierung die Vorgaben des EU-Ministerrates zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie um und definiert entsprechende Änderungen für das deutsche Umsatzsteuergesetz. Diese werden ab 01.07.2011 gelten und ermöglichen Unternehmen die Wahl zwischen drei Verfahren zur Sicherung des Vorsteuerabzugs bei elek…
09.03.2011
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