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TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. PF 304270 20325 Hamburg Kontakt: Simone Schwarz, Pressesprecherin Tel.: 01803 – 767 346 (9 ct/min aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct/min aus den Mobilfunknetzen) eMail: info@taskforcefgm.de WebSeite: www.taskforcefgm.de

Über das Unternehmen

Die Kinderrechtsorganisation TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. wurde 2007 als bundesweites Netzwerk gegründet und ist heute eine von verschiedenen Ministerkonferenzen der Länder anerkannte Fachorganisation, wenn es um die Bereitstellung von Informationen zum Thema „Genitalverstümmelung“ und Einzelberatung geht.
Ziel der Arbeit ist u.a. der umfassende Schutz der minderjährigen Mädchen, die in Deutschland von Genitalverstümmelung bedroht sind. Seit ihrer Gründung initiierte und begleitete die TaskForce mehrere Gerichtsverfahren, die den Schutz von Mädchen vor dieser Gewalt zum Gegenstand hatten.

Aktuelle Pressemitteilungen von TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
Bild: Genitalverstümmlung an Mädchen: Strafrechtsänderungen bringen keinen Schutz
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung

Genitalverstümmlung an Mädchen: Strafrechtsänderungen bringen keinen Schutz

Hamburg, den 08.03.2011. Die TaskForce kritisiert den erneuten Vorstoß von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ einzuführen. Was auf den ersten Blick breite Zustimmung bei der Wählerschaft fördern dürfte, entpuppt sich bei näherer Ansicht als Mogelpackung: In der Tat erhalten die 30.000 bis 50.000 gefährdeten minderjährigen Mädchen (und nicht etwa lediglich 5.000 Kinder, wie Politiker seit Jahren falsch behaupten) keinen umfassenden Schutz vor dieser spezifischen Misshandlung. Diese Gesetzesvorlage is…
08.03.2011
Bild: VISION ACTION CHANGE: Neue Charity-Kampagne - mit Musik, Mode und Kunst gegen weibliche GenitalverstümmelungBild: VISION ACTION CHANGE: Neue Charity-Kampagne - mit Musik, Mode und Kunst gegen weibliche Genitalverstümmelung
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung

VISION ACTION CHANGE: Neue Charity-Kampagne - mit Musik, Mode und Kunst gegen weibliche Genitalverstümmelung

Hamburg, den 25.11.2010. Am heutigen „Internationalen Tag gegen Gewalt an Mädchen und Frauen“ startet die Charity-Initiative VISION ACTION CHANGE. Unter dem Motto „music, fashion & art against female genital mutilation“ setzen deutsche und internationale Künstler gemeinsam ein Zeichen gegen eine der meist verbreiteten Kinderrechtsverletzungen unserer Zeit: Genitalverstümmelung an Mädchen Jeden Tag werden 8.000 Mädchen genitalverstümmelt – weltweit lebt jede 20. Frau mit den fatalen körperlichen und psychischen Folgen. Diese Gewalt bedeute…
25.11.2010
Bild: Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigen
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung

Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigen

Hamburg, den 10. Mai 2010. Das Kinderschutz-Projekt „SOS FGM“ informiert über die gesetzliche Pflicht des Staats, die Opfer von Genitalverstümmelung zu entschädigen. SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen. Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs ist es zu gewährleisten, dass das Opfer von Gewalt den Folgen der Tat nicht mehr hilflos gegenüber steht. Gelingt es der staatlichen Gemeinschaft nicht, Gewalttaten zu verhindern, muss der Staat für die Opfer der Straftaten einstehen – so der Leitged…
10.05.2010
Bild: Start der ersten Notruf-Hotline für Genitalverstümmelung: 01803 - SOS FGM (767 346)Bild: Start der ersten Notruf-Hotline für Genitalverstümmelung: 01803 - SOS FGM (767 346)
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung

Start der ersten Notruf-Hotline für Genitalverstümmelung: 01803 - SOS FGM (767 346)

Hamburg, den 11.04.2010. Mit SOS FGM hat die TaskForce jetzt ein Kinderschutz-Projekt gestartet, das in Deutschland und Europa einmalig ist. Es fokussiert den konkreten Schutz von Mädchen vor einer ganz spezifischen Gewalt: der Genitalverstümmelung. Allein in Deutschland müssen bis zu 50.000 minderjährige Mädchen als gefährdet eingestuft werden. Bis zu 80% dieser Mädchen werden tatsächlich der Verstümmelung unterworfen. Auf Schutz konnten sie bislang bis auf wenige Ausnahmen nicht zählen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, das…
12.04.2010
Bild: Mindest-Strafe für Genitalverstümmelung soll herabgesetzt werden. Täter sollen vor Abschiebung bewahrt werden
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung

Mindest-Strafe für Genitalverstümmelung soll herabgesetzt werden. Täter sollen vor Abschiebung bewahrt werden

Hamburg, den 19. März 2010. In ihrem Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ wollen die Justizminister Uwe Hahn (Hessen) und Ulrich Goll (Baden-Württemberg) die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe bei Genitalverstümmelung von „nicht unter drei Jahren“ auf „nicht unter zwei Jahre“ durchsetzen. Damit wollen die Politiker sicherstellen, dass die Täter nach einer Verurteilung nicht abgeschoben werden, wie aus der Bundesrats-Drucksache 867/09 hervorgeht. Hintergrund: Zum heutigen Zeitpunkt kann die Genit…
22.03.2010
Bild: Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch SchweigepflichtBild: Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch Schweigepflicht
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Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch Schweigepflicht

Hamburg, den 04.03.2010. Eltern, die in Deutschland leben und an ihren Töchtern eine Genitalverstümmelung veranlassen, müssen auch in Zukunft keine Strafverfolgung fürchten. Was angesichts der aktuellen Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ zunächst paradox erscheinen mag, lässt sich anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen schlüssig begründen: Das Strafrecht kann immer erst dann angewandt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis eines Verbrechens erhalten. Genitalverstümmelungen werde…
04.03.2010
Bild: „Keine Toleranz“ für Genitalverstümmelungen an Mädchen? In Deutschland längst keine RealitätBild: „Keine Toleranz“ für Genitalverstümmelungen an Mädchen? In Deutschland längst keine Realität
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung

„Keine Toleranz“ für Genitalverstümmelungen an Mädchen? In Deutschland längst keine Realität

Ärzte müssen schweigen, Schutz von Mädchen bleibt die Ausnahme. Bis zu 50.000 Kinder in Deutschland sind gefährdet, aber keine effektiven Schutzmaßnahmen durch die Politik in Sicht. Hamburg, 3. Februar 2010. Am Samstag jährt sich der UN-Tag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ zum siebten Mal. Wirft man einen Blick auf die Situation in Deutschland, fällt das Ergebnis ernüchternd aus. Obwohl Genitalverstümmelung seit 12 Jahren auf der Agenda der Bundesregierung steht und von Politikern aller Fraktionen als schwere Mensch…
03.02.2010
Bild: Genitalverstümmelung in Deutschland: Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen gefährdet
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung

Genitalverstümmelung in Deutschland: Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen gefährdet

Politik und Organisationen arbeiten seit Jahren mit zu niedrigen Zahlen Hamburg, 18. Januar 2010. Die Gefahr für minderjährige Mädchen in Deutschland Opfer von Genitalverstümmelung zu werden, ist eklatant größer als bisher angenommen: Bis zu 50.000 Mädchen müssen als gefährdet eingestuft werden – und nicht 4.000 bis 5.000 Kinder wie von PolitikerInnen und anderen Organisationen bisher veröffentlicht. Die enorme Diskrepanz erklärt sich wie folgt: 1. In bisherigen Veröffentlichungen werden aus ungeklärtem Grund wichtige Risikogruppen nicht g…
19.01.2010
Bild: Genitalverstümmelung in Hamburg: Zwei Mädchen gerettetBild: Genitalverstümmelung in Hamburg: Zwei Mädchen gerettet
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Genitalverstümmelung in Hamburg: Zwei Mädchen gerettet

Aber: Vier Schwestern verstümmelt. Deutsche MitwisserInnen verhinderten die Strafverfolgung. Dennoch brauchen wir keine Änderung des Strafrechts! Hamburg, 10. Januar 2010. Eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Hamburg Barmbek bewahrt zwei minderjährige Mädchen vor einer möglichen Genitalverstümmelung in Gambia. Obwohl die Eltern dieser Kinder bereits vier Töchter bei einem Heimaturlaub verstümmeln ließen, haben sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Deutsche MitwisserInnen und der Verein TERRE DES FEMMES e.V. vereitelten…
11.01.2010
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