Keine Winterreifen ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit!
Es drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro
Wer den gut gemeinten Ratschlag O bis O, nämlich Oktober bis Ostern, nicht befolgen möchte und sich dabei auf die aktualisierte “Winterreifenverordnung” beruft, der sollte sich zumindest mit den Inhalten auskennen, um sich ein Bußgeld, Punkte in der Verkehrssünderdatei und Haftpflichtversicherungsausschlüsse bei seiner Kfz-Halterhaftpflichtversicherung zu ersparen.
Als Rechtsanwalt in Aichach möchte, ich euch hierzu …
17.11.2020
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