openPR Recherche & Suche
Pressearchiv

Steuerkanzlei Ralf Rentz

Steuerkanzlei Ralf Rentz

Steuerkanzlei Ralf Bentz Burgallee 69 63454 Hanau 06181 27760 www.bentz.de

Über das Unternehmen

Seit ihrer Gründung 1988 in Hanau betreut die Steuerkanzlei Ralf Bentz ihre Mandanten umfassend und kompetent. Neben der Beratung in allen steuerlichen Fragen zählt hierzu die Zusammenarbeit bei betriebswirtschaftlichen Themen oder auch bei Maßnahmen zur persönlichen finanziellen Absicherung. Dabei verfolgt die Kanzlei konsequent den Anspruch, die Arbeit nicht nur gut, sondern exzellent zu erledigen – immer mit der Zielsetzung, dem Mandanten ein Mehr an Leistung, an Komfort zu bieten.
Besonderen Wert legt die Kanzlei auf:

Engen Kontakt zum Mandanten:
Die Kanzlei kennt die Wünsche ihrer Mandanten und setzt Anregungen in Lösungen um.

Ein Mehr an Service:
Eine Grundhaltung der Kanzlei, die sich in vielen Details zeigt.

Erfahrung:
Langjährige Erfahrung als Steuerberater, vor allem aber die Tätigkeit in internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schärfen den Blick für das Wesentliche. Ein unschätzbarer Vorteil, wenn es darum geht, Situationen schnell und präzise zu analysieren und Lösungen zu erarbeiten.

Ausbildung:
85% der Mitarbeiter der Kanzlei haben einen akademischen Abschluss. Kontinuierliche Weiterbildung und zusätzliche Ausbildungen sichern das hohe Beratungsniveau.

Zertifiziertes Qualitätsmanagement:
Eine exzellente interne Organisation und klar strukturierte Arbeitsabläufe sind Voraussetzungen für eine optimale Betreuung der Mandanten. Die Kanzlei Ralf Bentz zählt auch hier zu den Vorreitern und ist bereits seit 2006 zertifiziert nach ISO 9001. Seit 2009 ist die Kanzlei zudem mit dem Qualitätssiegel des Deutschen Steuerberaterverbands ausgezeichnet. Darüber hinaus hat die Redaktion von Focus Money die Kanzlei bereits zum Dritten Mal zum Top Steuerberater gewählt.

Mehr Informationen finden Sie unter www.bentz.de

Aktuelle Pressemitteilungen von Steuerkanzlei Ralf Rentz
Bild: Ehegattenarbeitsverhältnis und private Pkw-NutzungBild: Ehegattenarbeitsverhältnis und private Pkw-Nutzung
Steuerkanzlei Ralf Rentz

Ehegattenarbeitsverhältnis und private Pkw-Nutzung

Unternehmer genießen durch die fremdübliche Beschäftigung ihres Ehegatten im eigenen Betrieb unter anderem folgende steuerlichen Vorteile: •Die anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten können als Betriebsausgaben verbucht werden. •Der Arbeitnehmer-Ehegatte kann einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR von seinem Bruttolohn abziehen. •Sofern dem Arbeitnehmer-Ehegatten ein betrieblicher Pkw zur privaten Nutzung überlassen wird, muss er hierfür zwar einen geldwerten Vorteil versteuern, der Arbeitgeber-Ehegatte kann aber sämtliche Kfz-Kosten …
15.05.2014
1
Sie lesen gerade: Steuerkanzlei Ralf Rentz Presse – Pressemitteilung