Renommierter Preis
Seit mehr als 50 Jahren schreibt das Land Nordrhein-Westfalen den Wettbewerb aus, der mit 60.000 Euro dotiert ist. Alle zwei Jahre können sich Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten, um die
Teilnahme an der Landesausstellung bewerben. Der Staatspreis rückt das Unikat, das handgefertigte Einzelstück, die genuine schöpferische Leistung in den Mittelpunkt. Wettbewerb und Ausstellung werden gemeinsam von der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft des Kunsthandwerks NRW durchgeführt. Garant für die Qualität ist ein zweistufiges anonymisiertes Verfahren; nach Vorauswahl durch eine Fachjury entscheidet eine weitere Kommission aus Vertretern des (Kunst)Handwerks, der
Wissenschaft, der Architektur und der Museen sowie der Ministerien und der Staatskanzlei über die Vergabe der Preise.