Es gibt vielerlei Gefahren für die Sicherheit Ihrer Person, Ihrer Familie, Ihrer Mitarbeiter oder den Vermögensgegenständen im Gebäude bzw. für die Immobilie selbst.
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Wohnungseinbrüche werden im Fachjargon der Polizei als "Diebstahl unter erschwerenden Umständen" bezeichnet. Sie machen eine Ahndung auf der Grundlage der Paragrafen 243 und 244 des Strafgesetzbuchs möglich, wo Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vorgesehen sind. Doch auch diese drohenden Strafen konnten die Einbrecher bisher nicht abhalten. Ga…
30.08.2017
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